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DE-ÖKO-006

Neues Kontrollverfahren Bio-AHVV

Gesetzesänderung für die Gastronomie/Außer-Haus-Verpflegung (Cafés, Restaurants, Catering-Unternehmen etc.)

Seit Oktober 2023 ist in Deutschland die neue Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) in Kraft getreten. Diese regelt die Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen in der Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung. Sie gilt für „Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung“. Dazu gehören Einrichtungen jeder Art (darunter auch Fahrzeuge oder fest installierte oder mobile Stände) wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden.

Mit der neuen Verordnung wurde ein eigenes Bio-Siegel für die Gastronomie entworfen, um welches das Zertifikat freiwillig erweitert werden kann. Mit diesem Siegel ist es möglich den Bio-Anteil in Gold, Silber oder Bronze auszuzeichnen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie zur Kontrolle den monetären Einsatz des Bio-Anteils der letzten zwölf Monate (ab Kontrolldatum zurückgerechnet) nachweisen. Bei Erstkontrollen ist dies nur für einen verkürzten Zeitraum von drei Monaten nötig. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Infoblatt auf unserer Homepage.

Sofern Sie zubereitete Bio-Lebensmittel an Dritte (z.B. Schulen/Kitas/andere Unternehmen) mit Bio-Kennzeichnung weiterverkaufen, sind sie von den Regelungen der Bio-AHVV ausgenommen und unterliegen weiterhin der EU-Bio-Verordnung. Hintergrund ist, das gemäß der neuen Bio-AHVV nur solche Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse mit einem Bio-Hinweis gekennzeichnet werden dürfen, die als EU-Bio-zertifizierte Ware zugekauft wurde. Dies betrifft insbesondere Catering-Unternehmen.

Gemäß der Bio-AHVV ist es möglich sich nur für die Dauer einer Veranstaltung zertifizieren zu lassen. Dies ist für Veranstaltungen, wie zB. für Messeauftritte, Kirchenfeste, oder Ähnliches interessant und kann auch als Möglichkeit gesehen werden, die Bio-Zertifizierung in Ihrem Unternehmen zu "testen".

Durch diese Gesetzesänderung ist eine Vertragserneuerung für Sie als Gastronomie-/ Außer-Haus-Verpflegung-Betrieb erforderlich. Auf unserer Homepage finden Sie hierzu weitere Informationsmaterialien, sowie die Vertragsunterlagen. Wir bitten Sie daher um Zusendung der Unterlagen an info@abcert.de