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DE-ÖKO-006

Ökologische Lebensmittelerzeugung nach der EU-Bio-Verordnung

Die EU-Bio-Verordnung (EG) Nr. 2018/848 und ihre Durchführungsbestimmungen gelten seit Januar 2022. Die EU-weit geltenden Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhr von Bio-Produkte regeln auch die Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Produkten. Dies verhindert den Missbrauch der geschützten Begriffe "Bio" und "Öko"und sichert das Vertrauen der Verbraucher in Bio-Produkte.

Landwirtschaftliche Unternehmen, Bauern, Gärtner, Pilzerzeuger, Imker, Teichwirte und Sammler, die Bio-Produkte erzeugen und vermarkten wollen, müssen die Mindeststandards der EU-Bio-Verordnung einhalten und sich dem Öko-Kontrollverfahren unterstellen.

Die Bundesländer fördern die ökologische Erzeugung und die Umstellung. Ein Nachweis über die Kontrolle nach der EU-Bio-Verordnung ist dazu Voraussetzung.

Die EU-Bio-Verordnung beinhaltet die Vorschriften zur ökologischen Erzeugung:

  • Ausschluß gentechnisch veränderter Organismen und deren Derivate.
  • Kernpunkte der ökologischen Erzeugung sind Betriebskreisläufe, an den gewachsenen natürlichen Boden gebundene Produktion, Erhalt und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit, das Wohl der Nutztiere, ein sparsamer Einsatz externer Ressourcen, die Verwendung regenerativer Energien als Basis zur Erzeugung hochwertiger Produkte und Lebensmittel.

Im ökologischen Pflanzenbau

  • liegt das Hauptaugenmerk auf der Förderung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit.
  • nutzen Erzeuger vielfältige Fruchtfolgen mit stickstoffbindenden Leguminosen zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und zur Gesunderhaltung der Pflanzen und zum Schutz vor Schädlingen.
  • verzichten Erzeuger auf umweltbelastende synthetische Pestizide und leichtlösliche Mineraldünger.
  • sind Herbizide grundsätzlich ausgeschlossen.
  • wird, soweit verfügbar, Saat- und Pflanzgut in ökologischer Qualität eingesetzt.
  • erfolgt die pflanzliche Produktion, außer bei Zierpflanzen, Topfkräutern, Sprossen und Jungpflanzen ausschließlich im gewachsenen Boden

In der ökologischen Tierhaltung

  • steht eine artgerechte und flächengebundene Tierhaltung mit Einstreu und großzügigen Mindeststall- und Außenflächen im Vordergrund.
  • werden den Tieren Ausläufe und möglichst Weide angeboten.
  • werden vitale und widerstandsfähige Tiere aus ökologischer Herkunft genutzt.
  • werden Futtermittel aus ökologischer Erzeugung vorzugsweise vom eigenen Betrieb eingesetzt.

In der EU-Bio-Verordnung und unter dem Punkt "Erstinformation" finden Sie weitere Informationen.

In uns finden Sie den zuverlässigen und kompetenten Partner für Ihre Öko-Zertifizierung!

Als staatlich anerkannte Kontrollstelle achten wir darauf, dass Sie die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung bei der Erzeugung von ökologischen Produkten einhalten. Einmal jährlich überprüfen unsere erfahrenen Kontrolleure Ihr gesamtes Unternehmen, dies umfasst:

  • Betriebsstätten und Produktion
  • Betriebsabläufe und Warenflüsse
  • Aufzeichnungen über Ein- und Verkäufe
  • Wareneingangs- und Warenausgangsdokumentation
  • zusätzlich unangekündigte Stichproben und Nachkontrollen

Sind die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung. Dieses berechtigt Sie, Ihre Produkte mit "Bio" oder "Öko" auszuzeichnen.

Wenn Sie Bio-Lebensmittel produzieren möchten, schließen Sie einen Kontrollvertrag mit uns ab. Die Umstellung beginnt frühestens mit der Meldung an die Kontrollbehörde und dem Kontrollvertrag. Sehen Sie dazu die unten stehenden Unterlagen für Neukunden.

Nach Vertragsabschluss teilen wir Ihnen Ihre Kontrollnummer mit. Unter dieser Nummer melden wir Sie bei der zuständigen Behörde als Biobetrieb an. Zur Terminvereinbarung für Ihre Erstkontrolle setzt sich zeitnah ein kompetenter Kontrolleur mit Ihnen in Verbindung. Im Rahmen der ersten Kontrolle können viele Fragen zur Umstellung und den Details der Öko-Regelungen geklärt werden.

Anforderungen an Kennzeichnung und Etikettierung gemäß EU-Bio-Verordnung

Grundsätze der ökologischen Wirtschaftsweise

Grundsätze des ökologischen Streuobstanbaus

Grundsätze des ökologischen Gartenbaus und der ökologischen Baumschulen

Grundsätze der ökologischen Imkerei

Merkblatt: Einsatz von Werkstoffen bei Beuten und -zubehör in der Bio-Imkerei

Auslegungshinweise der Länder zur Öko-Geflügelhaltung in Deutschland

Kernobstregelung (Genehmigungsverfahren für den Zukauf von konventionellem Kernobstpflanzgut)

Die Datenbank OrganicXseeds liefert Ihnen Informationen zur Verfügbarkeit von Saatgut, Pflanzgut und Jungpflanzen aus ökologischem Landbau. Die Datenbank zum Nachweis ist eine Anforderung gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 834/2007 und 889/2008, gefolgt von 2018/848, in denen die Verwendung ökologisch produzierten Saatgutes und Saatkartoffeln im ökologischen Landbau geregelt ist.

Die Datenbank OrganicXlivestock liefert Ihnen Informationen zur Verfügbarkeit von Bio-Tieren. Ausnahmegenehmigungen zum Kauf von konventionellen Tieren beantragen Sie
bitte ebenfalls hier.

Informationen zum Thema Abdrift: Broschüre des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen und Broschüre der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen