Ökologische Weinbereitung nach EU-Bio-Verordnung
Die EU-Bio-Verordnung Nr. 2018/848 und ihre Durchführungsbestimmungen gelten seit Januar 2022. Die EU-weit geltenden Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhr von Öko-Produkte regeln auch die Kontrolle und Kennzeichnung von Öko-Produkten. Dies verhindert den Missbrauch der geschützten Begriffe "Bio" und "Öko"und sichert das Vertrauen der Verbraucher in Bio-Produkte.
Die Grundregeln für die Weinbereitung finden Sie in der Verordnung (EU) 2018/848 im Anhang II Teil VI.
Die Liste der zugelassenen Stoffe zur Weinbereitung finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 im Anhang V Teil D.
Wenn Sie Bio-Wein herstellen möchten, schließen Sie einen Kontrollvertrag mit uns ab. Die Unterlagen für Neukunden finden Sie unten.
Nach Vertragsabschluss teilen wir Ihnen innerhalb kurzer Zeit Ihre Kontrollnummer mit. Unter dieser Nummer melden wir Sie bei der zuständigen Behörde als Biobetrieb an. Zur Terminvereinbarung für Ihre Erstkontrolle setzt sich dann ein kompetenter Kontrolleur mit Ihnen in Verbindung.
Hier finden Sie die Unterlagen entsprechend Ihres Bundeslands.
Hier erhalten Sie die passenden Antragsformulare und Dokumente für Ihr Bundesland.