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DE-ÖKO-006

Ökologische Weinbereitung nach EU-Bio-Verordnung

Die EU-Bio-Verordnung Nr. 2018/848 und ihre Durchführungsbestimmungen gelten seit Januar 2022. Die EU-weit geltenden Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhr von Öko-Produkte regeln auch die Kontrolle und Kennzeichnung von Öko-Produkten. Dies verhindert den Missbrauch der geschützten Begriffe "Bio" und "Öko"und sichert das Vertrauen der Verbraucher in Bio-Produkte.

Seit dem 01.08.2012 gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 203/2012 für die Bio-Weinbereitung. Diese Bestimmungen wurden in Art. 29b ff. in Verbindung mit einem Verzeichnis der zugelassenen Stoffe in Anhang VIIIa der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 aufgenommen. Der Anhang VIIIa wurde inzwischen mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1584 neu gefasst.

Wenn Sie Bio-Wein herstellen möchten, schließen Sie einen Kontrollvertrag mit uns ab. Sehen Sie dazu die unten stehenden Unterlagen für Neukunden.

Nach Vertragsabschluss teilen wir Ihnen innerhalb kurzer Zeit Ihre Kontrollnummer mit. Unter dieser Nummer melden wir Sie bei der zuständigen Behörde als Biobetrieb an. Zur Terminvereinbarung für Ihre Erstkontrolle setzt sich dann ein kompetenter Kontrolleur mit Ihnen in Verbindung.