Ihr Zertifizierungspartner
DE-ÖKO-006

Garantiert traditionelle Spezialitäten

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher möchten wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen und wie diese hergestellt werden.

Mit dem Gütezeichen „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) werden Produkte mit besonderen Qualitätsmerkmalen durch ein EU-Recht gefördert und vor Missbrauch und Nachahmung geschützt.

Seit 2016 ist die erste, für deutsche Unternehmen bedeutende garantiert traditionelle Spezialität, die „Heumilch“, geschützt. Im Jahr 2019 sind Ziegen-Heumilch g.t.S. und Schaf-Heumilch g.t.S. hinzugekommen.

Eine Übersicht aller geschützten Herkunftsbezeichnungen und garantiert traditionellen Spezialitäten in der EU sind in der sogenannten eAmbrosia-Datenbank (anstelle der bisherigen DOOR-Datenbank) hinterlegt.

Als private Kontrollstelle sind wir aktuell für die Kontrolle und Zertifizierung in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Berlin-Brandenburg zugelassen.

Haben auch Sie Interesse an einer Zertifizierung nach diesem Verfahren, sprechen Sie uns an! Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein auf Sie zugeschnittenes Angebot!

Rechtliche Grundlage zum Schutz der traditionellen Spezialitäten bildet die Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Darüber hinaus gelten die in 2014 veröffentlichte Durchführungsverordnung (EG) Nr. 668/2014 und die Delegierte Verordnung (EG) Nr. 664/2014.

Auch die Gütezeichen "geschützten geografischen Angaben" (g.g.A.) oder "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) werden über die Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 geschützt. Wenn Sie mehr Informationen hierzu wünschen, erhalten Sie diese hier.

Für jedes eingetragene Produkt gibt es über die allgemeinen Rechtsverordnungen hinaus eine Spezifikation, in welcher die Anforderungen an das jeweilige Produkt aufgeführt sind.

In Bayern gelten bestimmte Etikettierungsvorgaben. Die Information der LfL können Sie hier einsehen.