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DE-ÖKO-006

Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC17065

Nach dem Akkreditierungsstellengesetz in Verbindung mit den Regelwerken wie der Deutschen Industrienorm ist es Aufgabe der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH), uns nach DIN EN ISO / IEC17065 zu überprüfen und zu akkreditieren. In den Normen sind auch die Begrifflichkeiten geregelt. Demnach bedeutet „Akkreditierung“: „Bestä­tigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle (wie die ABCERT AG) die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitäts­bewertungsaufgaben (nämlich Kontrolle und Zertifi­zierung) durchzuführen“. Von unserer kompetenten und unparteilichen Arbeit überzeugen sich die DAkkS GmbH, die zuständigen Behörden (die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und die Länderbehörden) und Standardgeber (z.B. GLOBALG.A.P., KAT e. V.) laufend bei jährlich mehr als 30 Terminen und Geschäfts­stellen­ Audits in unseren Geschäftsräumen in Esslingen, Augsburg, Jihlava (CZ) und Terlan (Südtirol). Zudem führen sie jährlich mehr als 250 Witness­ Audits (Kontrollbegleitungen) durch, bei denen unsere Kontrolleure und deren Arbeit überprüft und bewertet werden.

Neben staatlichen Stellen und Standardgebern überprüft zudem ein unabhängiges Gremium (Beirat) unser unparteiliches Handeln und gibt Rückmel­dungen zu Kompetenz und Wirtschaftlichkeit. Die DIN EN ISO/IEC17065 beschreibt das Gremium als: „Mechanismus zur Sicherung der Unparteilichkeit“. Unser Beirat besteht aus sechs Personen. Diese Personen bringen u.a. die Interessen unserer Kunden, von Verbrauchern, Naturschutz, Wissenschaft, Standardgebern und weiteren Zertifizierungsstellen ein. Die unabhängige Arbeit des Beirats schafft eine wichtige Verbindung zwischen den Interessen maß­geblicher, am Zertifizierungsprozess beteiligter Parteien sowie den überwachenden und Regeln gebenden Stellen. Mit einer Geschäftsordnung haben wir dem Beirat umfassende Rechte eingeräumt, um sich ein möglichst gutes Bild über unsere Arbeit verschaffen zu können. In regelmäßigen Sitzungen legen der Vorstand, die Abteilungsleiter und weitere Fachexperten dem Beirat die Tätigkeiten offen und beantwortet Fragen zur Unparteilichkeit und Wirtschaftlichkeit. Auf Grundlage dieser Berichte und der aktiven Einsicht in unsere Arbeitsabläufe bewertet der Beirat unsere Tätigkeiten und fällt in einem Beschluss die Entscheidung über die Wirksamkeit unserer unparteilichen Arbeit. Unser Beirat ist somit ein wesentlicher Baustein im Mosaik aus Überwachung, Überprüfung und Bewer­tung der Akkreditierungsstelle und Behörden. Er schafft weiteres Vertrauen in unsere Tätigkeiten und damit auch Vertrauen in Ihre Bescheinigung bzw. Ihr Zertifikat.