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DE-ÖKO-006

Bio-AHVV

NEU: Bio-AHV-Verordnung für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung

Am 7. Juli 2023 hat der Bundesrat eine neue nationale Verordnung für die Bio-Außer-Haus-Verpflegung (Bio-AHVV) verabschiedet, die am 5. Oktober 2023 in Kraft trat.

Diese Verordnung ermöglicht es nun Unternehmen in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen, sich nach den Bestimmungen der Bio-AHVV zertifizieren zu lassen.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

1. Vereinfachte Kontrollen: Die Verordnung führt ein einfacheres Kontrollverfahren für gewerblich tätige Einrichtungen wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen ein. Die Kontrollen erfolgen in der Regel unangemeldet und jährlich.
Eine aufwändige Mengendokumentation ist nicht mehr erforderlich; der Fokus liegt auf dem Abgleich der aktuellen Bio-Auslobung.

2. Ausnahmen für Bildungseinrichtungen: Kindertagesstätten und Schulen, die nicht gewerblich tätig sind, sind von der Kontrollpflicht ausgenommen. Sie dürfen auch ohne Bio-Zertifikat Zutaten und Komponenten aus biologischer Landwirtschaft verwenden.

3. Neue Kennzeichnungsmöglichkeiten: Neu ist die Option, zusätzlich zur täglichen Bio-Auslobung einen Bio-Anteil anzugeben. Dies erfolgt prozentual in drei Kategorien (20 bis 49 %, 50 bis 89 %, 90 bis 100 %) und wird durch ein einheitliches Zeichen gekennzeichnet.

4. Bedingte Auslobung des Bio-Anteils: Die Auslobung des Bio-Anteils ist nur mit einer aktuellen Bio-Zertifizierung erlaubt. Hierbei werden die monatlichen Netto-Einkäufe der biologischen und konventionellen Produkte überprüft.

5. Nutzung des Bio-Siegels: Das Bio-Siegel darf weiterhin in Verbindung mit dem Bio-Angebot genutzt werden, jedoch nicht das EU-Bio-Logo.

Ihre nächsten Schritte zur Bio-Zertifizierung:

Hier finden Sie unser Leistungsverzeichnis.

Senden Sie uns bitte zur Anmeldung folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu, gerne per E-Mail an info@abcert.de, oder alternativ per Post:

Danach werden wir Ihre Anmeldung bestätigen, Ihr Unternehmen bei der zuständigen Länderbehörde anmelden und ein/e Kontrolleur*in wird mit Ihnen einen Termin für die Erstkontrolle vereinbaren. Nach erfolgreichem Abschluss der Erstkontrolle erhalten Sie Ihr Bio-Zertifikat. Bitte planen Sie für den Prozess ab Vertragseingang mit etwa 6-8 Wochen.

Für detaillierte Informationen verweisen wir auf unsere Infos zur Bio-AHVV.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter https://www.oekolandbau.de/