Ihr Zertifizierungspartner
DE-ÖKO-006

Bio-Betriebsmittel (privatrechtlich)

Die EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 und ihre Durchführungsverordnungen wie z.B. die (EU) 2021/1165 regeln die Erzeugung, Verarbeitung, Handel, Einfuhr und Kennzeichnung von Öko-Produkten. In den Anhängen der Verordnung (EU) 2021/1165 werden alle zulässigen Einsatzstoffe aufgeführt, sogenannte Betriebsmittel, welche Unternehmen für die Erzeugung und Verarbeitung von Bio-Produkten verwenden dürfen. Diese Betriebsmittel können jedoch nicht als Bio-Produkt nach den oben genannten Verordnungen zertifiziert werden. Da keine gesetzliche Zertifizierungspflicht für Betriebsmittel besteht, ist dieser Bereich für Unternehmen, die diese Mittel verwenden oft undurchsichtig.

Aus diesem Grund fragen immer mehr Unternehmen bei den Herstellern der Betriebsmittel nach, ob die Zulässigkeit für den ökologische Landbau bzw. die Verarbeitung bestätigt werden kann.

Wir bieten Ihnen im Rahmen des privatrechtlichen Kontrollverfahrens „Bio-Betriebsmittel“ solch eine Zertifizierung an. Hersteller und Händler in den folgenden Bereichen können sich gern an uns wenden:

Erzeugnisse gemäß DVO (EU) 2021/1165 Anhang II (Beispiele)

  • Kompost / Erden
  • Pilzsubstrat Phase I & Phase II
  • Biogasgärreste
  • Sonstige Düngemittel, Nährstoffe und Bodenverbesserer

Erzeugnisse gemäß DVO (EU) 2021/1165 Anhang III

  • Futtermittelausgangserzeugnisse & Futtermittelzusatzstoffe

Erzeugnisse gemäß DVO (EU) 2021/1165 Anhang IV

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel

Nicht im Regelbereich der EU-Bio-Verordnung

  • Pflanzenstärkungsmittel
  • Pflegemittel für Tiere

Die detaillierten Anforderungen in unserem Kontrollverfahren stellen wir Ihnen in unserem Standarddokument zur Verfügung.

Die Grundlage für die Überprüfung bilden dabei die aktuellen EU-Bio-Verordnung, siehe Gesetze und Verordnungen.

In uns finden Sie einen zuverlässigen und kompetenten Partner für Ihre Zertifizierung!

Als staatlich anerkannte Kontrollstelle achten wir darauf, dass die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung bei Bio-zertifizierten Unternehmen eingehalten werden. Von dieser langjährigen Erfahrung im Bio-Bereich können auch Sie mit Ihrem Unternehmen profitieren. In der Regel prüfen unsere erfahrenen KontrolleurInnen einmal jährlich in Ihrem gesamten Unternehmen die Einhaltung der Anforderungen. Die Kontrolle umfasst dabei:

• Betriebsstätten und Produktion
• Subunternehmen
• Betriebsabläufe und Warenflüsse
• Aufzeichnungen über Ein- und Verkäufe
• Wareneingangs- und Warenausgangsdokumentation
• und die Wirksamkeit Ihres Eigenkontrollsystems

Zusätzlich werden ggf. unangekündigte Stichproben und Nachkontrollen durchgeführt.

Sind die Anforderungen bei Ihnen erfüllt, erhalten Sie von uns ein Zertifikat. Dieses berechtigt Sie, Ihre Produkte mit dem Hinweis auf die Zulässigkeit in der ökologischen Landwirtschaft / Verarbeitung auszuweisen.

Gerne bieten wir Ihnen die Bio-Betriebsmittelkontrolle in Kombination mit der Kontrolle weiterer Verfahren an (z. B. EU-Bio-Verordnung, QS, Ohne Gentechnik), um Zeit- und Kostenaufwand möglichst gering zu halten.

• Kontaktieren Sie uns im Vorfeld und klären Sie mit uns ab, ob eine Zertifizierung für Ihr Unternehmens möglich ist. Füllen Sie dazu den Betriebsdatenerfassungsbogen für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte aus (siehe im Abschnitt "Unterlagen für Neukunden") und senden Sie uns diesen zu.

• Wir prüfen die Angaben im Betriebsdatenerfassungsbogen und teilen Ihnen unsere Einschätzung mit. Gern senden wir Ihnen dann ein unverbindliches Angebot zu den Kosten für die Erstkontrolle zu.

• Schließen Sie mit uns einen Kontrollvertrag ab und senden Sie diesen zusammen mit allen weiteren Unterlagen, wie im Abschnitt "Unterlagen für Neukunden" beschrieben, an uns zurück.

• Nach Vertragsabschluss mit uns setzt sich innerhalb kurzer Zeit einer unserer kompetenten AuditorInnen mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin für die Erstkontrolle.

• Nach der Kontrolle wird das festgestellte Ergebnis im Büro von uns gegengeprüft und zu einem Bericht für Sie zusammengefasst. Wird das Audit als „bestanden“ bewertet, erhalten Sie Ihr Bio-Betriebsmittel-Zertifikat, falls erforderlich werden Korrekturmaßnahmen mit Fristsetzung vereinbart.

Für eine zügige und reibungsfreie Kontrolle informieren Sie sich zu den konkreten Anforderungen direkt im Link zum Standarddokument und verwenden Sie die angebotenen Checklisten zur Kontrollvorbereitung.

Links

Gesetze und Verordnungen

Vorbereitung auf die Kontrolle

Ansprechpartner

Martin Marquard
Tel: 0711 / 351 792 - 139

Mario Schartel
Tel: 0821 / 34 676 - 147