Ihr Zertifizierungspartner
DE-ÖKO-006

"ohne Gentechnik" nach dem VLOG-Standard

In Deutschland regelt das sogenannte EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz die Verwendung der Auslobung „ohne Gentechnik“ für Lebensmittel. Jedes Unternehmen kann mit dieser Auslobung werben, sofern die Voraussetzungen eingehalten sind. Der Produktions- und Prüfstandard des Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) baut auf der rechtlichen Grundlage des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz auf, konkretisiert Anforderungen und berechtigt Lizenznehmer zur Nutzung des einheitlichen ohne Gentechnik-Siegels für Lebensmittel bzw. des „VLOG geprüft“-Siegels für Futtermittel. Der Standard des VLOG ist in verschiedene Stufen gegliedert:

  • Logistik
  • Futtermittelherstellung
  • Matrixzertifizierung
  • Landwirtschaft
  • Gruppenorganisation
  • Lebensmittelverarbeitung/ -aufbereitung
  • Einzelhandel - Abgabe loser tierischer Lebensmittel

Wir bieten Ihnen die Kontrolle und Zertifizierung gemäß VLOG-Standard für alle Betriebsstufen an.

Damit Lebensmittel als „ohne Gentechnik“ ausgelobt werden dürfen, muss das Verbot von genetisch veränderten Organismen (GVOs) eingehalten sein. Dies bezieht auch den Ausschluss von Aromen, Enzymen oder anderen Lebensmittelzusatzstoffe mit ein, die durch genetisch veränderte Mikroorganismen wie Pilze hergestellt sind, ebenso wie den Ausschluss von genetisch veränderten Pflanzen in der Fütterung von Tieren.

Die detaillierten Anforderungen stehen Ihnen auf der Homepage des VLOG und im EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz zur Verfügung.

Wir prüfen in Ihrem Betrieb in der Regel einmal jährlich, ob die Vorgaben eingehalten werden. Sofern Sie noch in anderen Bereichen (EU-Bio-VO, QS, o.ä.) durch uns zertifiziert werden, können die Kontrollen gegebenenfalls kombiniert und direkt aufeinander folgend von einem Auditor durchgeführt werden.

  • Direkt mit dem VLOG als Systemgeber schließen Sie einen Zertifizierungsvertrag ab und, falls Sie das einheitliche ohne Gentechnik-Siegels bzw. des VLOG geprüft-Siegel verwenden möchten, einen Lizenzvertrag zur Siegelnutzung.
  • Mit uns als Kontroll- und Zertifizierungsstelle schließen Sie einen Vertrag über die Kontrolle nach den Anforderungen des VLOG-Standards. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch und senden Ihnen unsere Info-Mappe zu.
  • Nach Kontrollvertragsabschluss mit uns setzt sich innerhalb kurzer Zeit einer unserer kompetenten Auditoren mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin für die Erstkontrolle.
  • Nach der Kontrolle wird das festgestellte Ergebnis von uns im Büro gegengeprüft und zu einem Bericht für Sie zusammengefasst. Sind keine schwerwiegenden Abweichungen festgestellt worden und keine weiteren Unterlagen erforderlich, ist unser Ziel eine zeitnahe Zertifikatsausstellung.

Für eine zügige und reibungsfreie Kontrolle informieren Sie sich zu den konkreten Anforderungen direkt im VLOG-Standard und den VLOG-Checklisten in der aktuellen Version (Menüpunkt „VLOG „ohne Gentechnik“-Standard, Unterpunkt „Download“ wählen, auf dieser Seite ganz nach unten scrollen).

Kontrollvertrag

SEPA-Basis-Lastschriftmandat

sowie die passende Betriebsdatenerfassung:

Links

Homepage des VLOG

EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz

Vorbereitung auf die Kontrolle

Ansprechpartnerin

Dr. Pia Rosenfelder-Kuon
Tel: 0711 / 351 792 - 115