Herkunftskennzeichen Deutschland „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“
Mit dem Zeichen können Agrarprodukte gekennzeichnet werden, die in Deutschland erzeugt und bis zum Endprodukt produziert worden sind.
Der Markengeber, die ZKHL (Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e.V.), kommt hiermit dem Wunsch der Verbraucher nach Transparenz für eine einheitliche Herkunftskennzeichnung nach.
Wer mit dem Slogan „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ wirbt, kann damit zeigen, dass sein Produkt zu 100% aus Deutschland stammt.
Welche Produkte/Produktgruppen können gekennzeichnet werden?
Derzeit ist es möglich
- unverarbeitetes Fleisch und Fleischwaren vom Schwein Rind oder Hausgeflügel,
- unverarbeitetes Obst, Gemüse, Kartoffeln,
- frische Eier und
- Molkereiprodukte – nur Trinkmilch, Jogurt pur und Quark pur
zu kennzeichnen.
Um die Zertifizierung möglichst einfach zu gestalten, wird die Prüfung für das „Herkunftskennzeichen Deutschland“ mit einem bereits bestehenden Prüfverfahren (z.B. nach der EU-Bio-VO) verbunden. Hier wird im Rahmen der stattfindenden Kontrolle eine „Zusatzscheckliste“ ausgefüllt.
- Sie registrieren sich als Zeichennutzer bei der ZKHL (Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e.V.): https://herkunft-deutschland.de/fuer-zeichennutzer-2/registrierung/
- Sie schließen eine Zeichennutzungsvereinbarung mit der ZKHL ab und geben ihr ausgewähltes Prüfsystem (z.B. Bio oder QS) und die Zertifizierungsstelle bei der ZKHL an.
Das Zeichen darf nach der ersten Druckfreigabe durch ZKHL auf den Etiketten ihrer Produkte angebracht werden. - Sie beauftragen uns mit der Kontrolle. Dazu füllen Sie unseren Kontrollvertrag zeitnah aus und lassen uns diesen unterschrieben mit der Zeichennutzungsvereinbarung zukommen, gerne per E-Mail an info@abcert.de, oder alternativ per Post.
- Wir bestätigen die Anmeldung zum Kontrollverfahren.
- Ein/e Kontrolleur/in führt die Initialkontrolle bei Ihnen vor Ort durch.
- Wir stellen Ihr Zertifikat aus.
- Die nächste reguläre Kontrolle erfolgt max. 24 Monaten nach der Initialkontrolle.
Bitte planen Sie für den Zertifizierungsprozess ab Vertragseingang etwa 6-8 Wochen ein. Beachten Sie dabei, dass die Initialkontrolle gemäß den Anforderungen der ZKHL innerhalb von 6 Monaten nach Zeichennutzungsbeginn erfolgen muss.
Weitere Informationen zu den Anforderungen und der Markennutzung finden Sie unter: https://herkunft-deutschland.de/