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DE-ÖKO-006

Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV)

Am 7. Juli 2023 hat der Bundesrat eine Änderung des ÖkoLandbauGesetz (ÖLG) sowie die Durchführungsverordnung ÖLG-DV beschlossen.

Die ÖLG-Änderung bringt zwei grundlegende Neuerungen: in Deutschland übernehmen die zugelassenen Öko-Kontrollstellen auch künftig Kontrolle und die Zertifizierung der Bio-Außer-Haus-Verpflegung.

Die Länder werden ermächtigt, Kontrollaufgaben an Kontrollstellen zu übertragen.

Die ÖLG-DV löst die bisherige Kontrollstellenzulassungsverordnung ab. Sie regelt Details zur Arbeit und Zulassung der Kontrollstellen, des Personals und Maßnahmen im Falle von Verstößen.

Wir sind froh, dass damit wieder eine solide Rechtsgrundlage für die Bio-Kontrolle geschaffen wurde.