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DE-ÖKO-006

Weidepflicht und Pilotverfahren gegen Deutschland

Im Rahmen des Pilotverfahrens gegen Deutschland (aufgrund der nicht umgesetzten Weideverpflichtung für alle Pflanzenfresser) gibt es bis heute keine endgültige Regelung für die Weideverpflichtung.

Derzeit warten die deutschen Behörden noch auf Antwort auf ihr Schreiben aus Brüssel. Danach wird wohl noch ein Gesprächstermin mit der europäischen Kommission stattfinden. Danach oder parallel wird sich eine Arbeitsgruppe der Länderbehörden weiter mit dem Thema befassen. Klar ist aber: eher kurz- als mittelfristig wird die Weidepflicht für Pflanzenfresser in Deutschland umgesetzt werden und die Umsetzung wird sich dem Vernehmen nach sehr nahe an der österreichischen Regelung orientieren (hier zu finden). Wir empfehlen daher dringend allen Pflanzenfressern ein Maximum an Weide während der Vegetationsperiode zu gewähren und, falls nicht ausreichend Weideflächen zur Verfügung stehen, Anstrengungen zu unternehmen um Weideflächen zur Verfügung zu stellen. Dies kann durch Pacht von Weiden, ggf. aber auch durch Umwandlung von Ackerflächen in Weiden, durch die Beweidung von Ackerfutter oder durch die Nutzung von fremden Weideflächen (Gemeinschaftsweiden, Almen, Alpen, oder in Kooperation mit anderen Bio-Betrieben) erfolgen.

Sobald uns Details zur Weideregelung bekannt werden, informieren wir Sie.