Ihr Zertifizierungspartner
DE-ÖKO-006

Vorsorgemaßnahmen

Bio-Unternehmen müssen auf jeder Stufe der Erzeugung, Aufbereitung und des Vertriebs Maßnahmen ergreifen, um Kontaminationen durch Erzeugnisse/Stoffe, die in der Öko-Produktion nicht zulässig sind, und eine Vermischung ökologischer Erzeugnisse mit nicht-ökologischen Erzeugnissen zu vermeiden. Dazu müssen sie kritische Punkte identifizieren (Gefahr von Kontamination oder Vermischung), Maßnahmen festlegen und diese Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

Ihre Aufgabe, als Unternehmer Ihren Teil zur Vermeidung von Kontaminationen beizutragen (und dies wie immer zu dokumentieren) ist damit größer geworden.

Konkret bedeutet dies:

  • Vorsorgemaßnahmen beziehen sich ausschließlich auf Ihr Unternehmen. Damit ist alles, was Ihr Nachbar tut, was aus der Umwelt stammt, technisch unvermeidbar ist und nicht in Ihrem Einflussbereich steht, außen vor.
  • Relevant sind lediglich Stoffgruppen, die im Öko-Recht einen "Zulassungsvorbehalt" haben: Pestizide, Düngemittel, Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (Reinigungs- und Desinfektionsmittel erst ab 2026).
  • Nicht relevant sind Mykotoxine, Schwermetalle, Pflanzengifte aus Verunkrautung etc.

Gerne weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass das FiBL dazu Merkblätter erstellt hat (hier zu finden). Für Landwirte empfehlen wir besonders das BÖLW-Vorsorgekonzept mit ausfüllbaren Dateien und Erklärungen, hier zu finden.

Kurz zusammengefasst müssen Sie:

  • zunächst kritische Punkte ermitteln. Kritische Punkte sind die, an denen nicht zugelassene Stoffe und Substanzen auf/in Bio-Produkte gelangen können. Das sind in der Landwirtschaft z.B. Sämaschinen, die gemeinsam mit konventionellen Betrieben genutzt werden, oder wenn die Aussaat durch Lohnunternehmer/Maschinenring erfolgt (hier ist zu prüfen, dass sich kein gebeiztes Saatgut mehr in den Maschinen befindet und keine Stäube von Beizmitteln). Insbesondere Pflanzenschutzgeräte, die nicht ausschließlich in Bio-Betrieben genutzt werden sind kritisch, sie müssen gereinigt werden (mit entsprechenden Mitteln und nach Anweisung). Auch Erntemaschinen (Mähdrescher) sind vollständig zu entleeren.
    In verarbeitenden Unternehmen sind kritische Punkte überall, wo sich konventionelle mit ökologischen Warenströmen kreuzen und wo sich dabei Vermischungen oder Kreuzkontaminationen durch Stäube, Abrieb oder Flüssigkeitsreste ergeben können.
    Lager, die mit Lagerschutzmitteln behandelt werden (oder in der Vergangenheit wurden) können ebenfalls zur Kontamination von Bio-Erzeugnissen beitragen und sind damit häufig auch kritischer Punkt.
  • die Maßnahmen, die Sie an diesen kritischen Punkten ergreifen und beschreiben. Nutzen Sie dazu in unserem Kundenportal die Betriebsbeschreibung (dort können Sie auch Dokumente, wie die BÖLW Checkliste Vorsorgemaßnahmen hochladen). Überprüfen Sie die Vorsorgemaßnahmen bitte vor der Kontrolle und aktualisieren Sie diese (im Bereich "Basis" der Betriebsbeschreibung). Selbstverständlich können Sie Vorsorgemaßnahmen auch bei der Kontrolle durchsprechen.
  • die Durchführung der Reinigungsmaßnahmen, Spülchargen, Trennungsmaßnahmen (wie Tierhalter es bereits von den mobilen Mahl- und Mischanlagen kennen) dokumentieren. Diese Dokumentation kann Ihnen im Falle von nachgewiesenen Kontaminationen die Bio-Kennzeichnung Ihrer Produkte sichern!

Beachten Sie bitte, dass beim Auftreten von Kontaminationen ohne dass Vorsorgemaßnahmen ergriffen wurden, die Aberkennung der betroffenen Partien unvermeidbar ist.