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DE-ÖKO-006

Vorhandensein von nicht zugelassenen Stoffen in biologischen Erzeugnissen

„Vorhandensein von nicht zugelassenen Stoffen in biologischen Erzeugnissen“ gehört leider inzwischen fest zum Alltag von Bio-Unternehmen und Kontrollstellen. Daher möchten wir erneut informieren:

In einem ersten Schritt, wenn Ihnen das „Vorhandensein von nicht zugelassenen Stoffen in biologischen Erzeugnissen“, also meist Spuren von Pflanzenschutzmitteln in Bio-Erzeugnissen bekannt wird, sind Sie gefordert (und verpflichtet), alle Funde von Rückständen und anderen nicht zugelassenen Stoffen und Erzeugnissen zunächst selbst zu bewerten. Dies erscheint auch sinnvoll, da niemand die Eigenschaften der Produkte, deren Herkünfte und die Marktsituation so gut kennt, wie die, die täglich damit umgehen.
Haben Sie keinen Verdacht auf einen Verstoß (z.B. weil sie vergleichbare Spurenbelastungen der Produkte kennen und wissen, dass diese in der Herkunftsregion unvermeidbar sind), oder können Sie Ihren ersten Verdacht durch eigene Überprüfungen ausräumen (z.B. durch Informationen Ihres Lieferanten), so dokumentieren Sie dies. Die Ware behält ihren Bio-Status und Sie müssen uns nicht informieren.
Nur im Falle eines begründeten Verdachtes, den Sie nicht ausräumen können, müssen Sie uns informieren. Bei Verstößen, wenn Ihnen z.B. bekannt ist, dass unzulässige Pflanzen- oder Lagerschutzmittel, Dünger oder Zusatzstoffe eingesetzt wurden, müssen Sie uns immer und unverzüglich informieren (residues@abcert.de).
Dann liegt es an uns, eine "amtliche Untersuchung" durchzuführen, die hinsichtlich der Quelle und Ursache der Kontamination und der Vorsorgemaßnahmen zu einem Ergebnis kommen muss.

Im letzten Jahr wurde das Verfahren insgesamt gut umgesetzt, Sie sind Ihren Verpflichtungen weitestgehend nachgekommen und haben Positivbefunde in Analysen zunächst selbst bewertet und beurteilt. Auch die Unterstützung von Verbänden und Sachverständigen hat dazu beigetragen. Wir spüren deutlich, dass dabei erhebliche Herausforderungen auf uns zukommen, da mit häufigeren (und besseren) Analysen, mehr "Vorhandensein" festgestellt wird und zu Rückfragen führt. Wird eine amtliche Untersuchung begonnen, dann dauert es aufgrund der zumeist vielfältigen Handelsstufen oft zu lange, bis Ursache und Ursprung der Rückstände gefunden werden können (falls überhaupt).
Dass diese komplexen, im Bio-Recht beschriebenen Verfahren auf Dauer ohne erhebliche Marktrisiken umgesetzt werden können, ist zumindest zweifelhaft. Eine vordringliche Aufgabe für die Verbände der biologischen Lebensmittelwirtschaft ist es daher, hier Fortschritte zu erarbeiten. Derzeit wird auf mehreren Ebenen in Verbänden und Initiativen an der Entwicklung von Verfahren gearbeitet, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Analysenergebnissen beschreiben.