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DE-ÖKO-006

Pflicht zur Herkunftsangabe bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch in der Bedientheke

Neben der bestehenden 'Rindfleischetikettierung' muss ab dem 1. Februar 2024, gemäß der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission (EU) Nr. 1337/2013, eine Herkunftsangabe bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch speziell in der Bedientheke erfolgen. Dies betrifft sowohl vorverpacktes als auch nicht vorverpacktes Fleisch.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schreibt dazu: "Ziel ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern mit der Ausweitung der Herkunftskennzeichnung eine transparente Kaufentscheidung auch an der Fleischtheke zu ermöglichen." Die Angabe muss dabei das Aufzuchtland und das Schlachtland umfassen. Wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweislich in einem Land erfolgt sind, darf alternativ 'Ursprung: [Land]' verwendet werden.

Für Fleischereien, Hofverarbeiter und den Einzelhandel bedeutet dies, dass die Kennzeichnung entweder schriftlich oder elektronisch (z.B. in der Theke) erfolgen muss. Bei überwiegendem Fleisch aus dem gleichen Ursprungsland reicht ein allgemeiner Aushang im Laden, wobei speziell die Informationen für die Bedientheke hervorgehoben werden sollten. Bei abweichender Herkunft ist eine gesonderte Auszeichnung notwendig.

Die ABCERT in Zusammenarbeit mit der Orgainvent GmbH bietet Kontrollen an, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten. Dies erhöht nicht nur die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern setzt auch die Anforderungen des Wirtschaftssektors und der Behörden effizient um. Sie ermöglicht eine gesicherte Rückverfolgbarkeit und gewährleistet den Wahrheitsgehalt der Angaben, was die Funktionsweise des Systems bestätigt und Sie auch auf behördliche Kontrollen vorbereitet.

Zudem bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Orgainvent GmbH die Möglichkeit, Ihre Anforderungen an das 'Herkunftskennzeichen Deutschland' durch ABCERT neutral überprüfen zu lassen. Dieses Kennzeichen, eingeführt im Januar 2024 von der Zentralen Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL), kennzeichnet Agrarprodukte und Lebensmittel, die zu 100% in Deutschland erzeugt und verarbeitet wurden.

Gerne können Sie sich bei Interesse am System oder bei Fragen an uns wenden.