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DE-ÖKO-006

Handelsabkommen EU und UK

Das Handelsabkommen zwischen UK und der EU wurde erneuert. Damit erkennen die EU und UK ihre Öko-Regelungen und Kontrollen wechselseitig als gleichwertig an. Ein vergleichbares Abkommen bestand schon seit 2021, musste jedoch bis Ende 2023 erneuert werden, damit der Handel auch 2024 weiterlaufen kann. Die EU hat am 6. Dezember grünes Licht für die Fortsetzung gegeben. Eine Übersicht über die Handelsabkommen und speziell zu UK finden Sie hier.

Informationen zur Anerkennung von Ländern und Kontrollstellen aus der EU durch UK finden Sie hier.

Für Bio-Produkte, die von UK in die EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz importiert werden, ist eine Kontrollbescheinigung (Certificate of Inspection, COI) über TRACES erforderlich. Für Bio-Produkte, die aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz nach UK exportiert werden, ist bis zum 1. Februar 2025 kein COI erforderlich. Die Bio-Produkte müssen in den jeweiligen Ländern erzeugt oder verarbeitet werden.

Nähere Informationen zum Handelsabkommen mit UK (hier unter Annex 14: Organic Products) sowie hier.