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DE-ÖKO-006

Exporte von Bio-Produkten aus der EU in die USA

Wie schon angekündigt, treten in wenigen Tagen, am 19.03.2024, die Strengthening Organic Enforcement (SOE) Regeln der USDA in Kraft. Einhergehend damit muss das NOP-Zertifikat für den Export von Bioprodukten in die USA in digitaler Form über die Global Integrity Datenbank von der jeweiligen Kontrollstelle erstellt werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Exporte, die am bzw. ab dem 19.03.2024 versendet werden, von einem digitalen NOP-Zertifikat begleitet werden müssen, die Papierversion gilt nicht mehr. Die USDA hat auch eindeutig erklärt, dass nach erfolgter Verladung keine NOP Zertifikate mehr ausgestellt werden können.
Wenn sich Änderungen während des Transports in die USA ergeben, z.B. ein anderer Erstempfänger, dann teilt dies der amerikanische Importeur der USDA mit und das NOP wird dementsprechend angepasst.

Wir bitten Sie, uns die Anfrage auf ein NOP-Zertifikat 3 Tage im Voraus an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: info@abcert.de
Bitte verwenden Sie für die Anfrage wie gehabt die NOP-Zertifikatsvorlage, die Sie hier finden, füllen Sie diese anhand der Anleitung mit allen relevanten Informationen aus, und schicken uns diese als Word-Version zu. Nach Erhalt der NOP Exportbescheinigung übermitteln Sie die Daten bitte an Ihren Importeur, da dieser bestimmte Daten in einem System hinterlegen muss.

Bitte beachten Sie, dass die Zolltarifnummer (HTS) 10-stellig sein muss. Hier finden Sie den Link zu den Zolltarifnummern https://hts.usitc.gov/ . Es muss jeweils ein NOP-Zertifikat pro HTS Nummer ausgefüllt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der USDA unter folgendem Link: https://www.ams.usda.gov/services/organic-certification/international-trade/Electronic-Organic-Import-Certificates