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DE-ÖKO-006

Ausnahmegenehmigungen für Pflanzenvermehrungsmaterial und die Datenbank OrganicXseeds.de

In den Fällen, in denen ökologisches Saatgut oder anderes Vermehrungsmaterial nicht zur Verfügung steht, kann auch in 2024 wieder konv. Material verwendet werden.

Bitte beantragen Sie die Genehmigungen zur Verwendung von nicht ökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial (Saatgut oder vegetatives Material) müssen über die Datenbank OrganicXseeds.de.

Auf der Einstiegsseite der Datenbank (https://www.organicxseeds.de/) finden Sie Informationen zu den Arten der Kategorie I (bei denen immer Bio-Saatgut verwendet werden muss!) und eine Übersicht zu den Regelungen bei vegetatvem Material oder Material für kleine Feldversuche und anderes. Zudem finden Sie dort Antworten auf "häufig gestellte Fragen" (FAQ).

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung in Sachsen seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich (und kostenpflichtig) durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erfolgt, da aus rechtlichen Gründen eine Beleihung der Kontrollstellen für diese Aufgabe nicht möglich ist.

In Niedersachsen genehmigt das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die Verwendung von vegetativem Vermehrungsmaterial.

Die Antragstellung erfolgt in allen Bundesländern über die Datenbank.

Bitte prüfen Sie vor jedem Zukauf konventionellen Vermehrungsmaterials, ob Ihnen eine Genehmigung vorliegt und beantragen Sie diese, bzw. tragen Sie die entsprechenden Arten, Sorten, Mengen bei allgemeinverfügten Arten in die Datenbank ein.