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DE-ÖKO-006

Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung

Seit dem 08. Dezember 2023 muss auf Wein das Verzeichnis der Zutaten und die Nährwert-Deklaration angegeben werden. Für Bio-Weine bedeutet das, dass die Zutaten, die aus ökologischer Produktion stammen, im Zutatenverzeichnis mit einem zutatenbezogenen Bio-Hinweis gekennzeichnet werden müssen. Dies kann z.B. mit Hilfe der Sternchen-Kennzeichnung erfolgen. Weitere Informationen zu Anforderungen und Kennzeichnung von Etiketten finden Sie auch unter: https://www.abcert.de/unsere-dienstleistungen/bio/verarbeitung.