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DE-ÖKO-006

Pferde in Pension halten

Mit Einführung der VO (EU) 2018/848 haben die Bundesländer das Halten von konventionellen Tieren auf Bio-Flächen neu geregelt. Dabei haben die Bundesländer auch die Reit-, Sport-, Hobby-Pferde, die auf Bio-Betrieben in Pension gehalten werden, betrachtet.

Für Pensionspferde im Bio-Betrieb gilt allgemein:

Die Reit-, Sport-, Hobby-Pferde anderer Eigentümer...

  • können ganzjährig und über Jahre als Pensionstiere im Bio-Betrieb gehalten werden.

    AUSNAHME Schleswig-Holstein: Pensionspferde dürfen lediglich für einen begrenzten Zeitraum Bio-Weideflächen nutzen.

  • müssen nach den Vorgaben der EU-Bio-VO gehalten und gefüttert werden.
  • können uneingeschränkt Bio-Flächen beweiden.
    AUSNAHME Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen: Auf den Bio-Weideflächen der Pferde dürfen sich nicht gleichzeitig Bio-Tiere befinden.

Bitte führen Sie Aufzeichnungen zur Anzahl und Verweildauer der Pferde sowie zu den genutzten Weideflächen in Ihrem Bio-Betrieb.

Informieren Sie sich bitte vor Beginn einer größeren Pensionspferdehaltung bei uns und bei Ihrer Förderstelle über die aktuellen Vorgaben.