Pferde in Pension halten
Mit Einführung der VO (EU) 2018/848 haben die Bundesländer das Halten von konventionellen Tieren auf Bio-Flächen neu geregelt. Dabei haben die Bundesländer auch die Reit-, Sport-, Hobby-Pferde, die auf Bio-Betrieben in Pension gehalten werden, betrachtet.
Für Pensionspferde im Bio-Betrieb gilt allgemein:
Die Reit-, Sport-, Hobby-Pferde anderer Eigentümer...
- können ganzjährig und über Jahre als Pensionstiere im Bio-Betrieb gehalten werden.
AUSNAHME Schleswig-Holstein: Pensionspferde dürfen lediglich für einen begrenzten Zeitraum Bio-Weideflächen nutzen.
- müssen nach den Vorgaben der EU-Bio-VO gehalten und gefüttert werden.
- können uneingeschränkt Bio-Flächen beweiden.
AUSNAHME Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen: Auf den Bio-Weideflächen der Pferde dürfen sich nicht gleichzeitig Bio-Tiere befinden.
Bitte führen Sie Aufzeichnungen zur Anzahl und Verweildauer der Pferde sowie zu den genutzten Weideflächen in Ihrem Bio-Betrieb.
Informieren Sie sich bitte vor Beginn einer größeren Pensionspferdehaltung bei uns und bei Ihrer Förderstelle über die aktuellen Vorgaben.
