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DE-ÖKO-006

Nutzung konventioneller Weiden in der Schafhaltung

In der Schafhaltung besteht leider immer wieder das Missverständnis, dass Tiere konventionelle Weideflächen für bis zu 35 Tage und maximal 10 % des gesamten jährlichen Futterbedarfs nutzen dürften. Diese Annahme ist jedoch so pauschal nicht korrekt und hat in Einzelfällen bereits zu erheblichen Sanktionen im Rahmen der Agrarförderung geführt.

Grundsätzlich gilt gemäß EU-Bio-VO für alle Tiere, dass ausschließlich ökologische Futtermittel eingesetzt werden dürfen. Die häufig zitierte Ausnahmeregelung (VO (EU) 2018/848, Teil II, Vorschriften für die Tierproduktion, Nr. 1.4.2.2.2) findet ausschließlich während der Wander- bzw. Hüteperiode Anwendung und nur unter der Voraussetzung, dass die Tiere von einer Weidefläche auf eine andere getrieben werden. Dies betrifft beispielsweise den Weg von der Sommer- zur Winterweide.

Ein Aufenthalt von Bio-Schafen auf konventionellen Weideflächen mit dem vorrangigen Ziel der Weidenutzung ist nicht zulässig. Erlaubt ist lediglich die beiläufige Futteraufnahme beim Überqueren solcher Flächen.