Katastrophale Dürre in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland: Ausnahmen für konv. Rau- und Feldfutter können beantragt werden
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland wurde aufgrund der extremen Dürre der Katastrophenfall bzgl. der Versorgung mit ökologischem Rau- und Feldfutter von den Ministerien festgestellt. Damit ist es nun möglich, Genehmigungen zur Verwendung nichtökologischer Rau- und Feldfuttermittel zu beantragen.
- Die Antragsunterlagen für Baden-Württemberg bitte ausfüllen und zur Bestätigung an info@abcert.de senden.
- Die Antragsunterlagen für Bayern bitte ausfüllen und direkt an die LFL (E-Mail: oeko-genehmigung@lfl.bayern.de ) senden.
- Die Antragsunterlagen für Hessen (Downloads/Formulare) bitte ausfüllen und zur Bestätigung an info@abcert.de senden.
- Die Antragsunterlagen für Rheinland-Pfalz bitte ausfüllen und zur Bestätigung an info@abcert.de senden.
- Die Antragsunterlagen fürs Saarland bitte ausfüllen und direkt an die LWK Saarland (E-Mail: oeko@lwk-saarland.de ) senden.
Bitte beachten Sie:
- Ggf. ist ein zusätzlicher Antrag beim Öko-/Bio-Verband notwendig. Bitte prüfen Sie, ob zusätzlich eine Genehmigung bei Ihrem Anbauverband beantragt werden muss. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
- Rücksprache mit Abnehmer/Molkerei. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Molkerei bzw. dem Abnehmer. Beim Einsatz von nichtökologischem Rau-/Feldfutter besteht das Risiko, dass Milch oder Tiere vom Abnehmer nicht als Bio-Ware abgenommen werden.
