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DE-ÖKO-006

Katastrophale Dürre in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland: Ausnahmen für konv. Rau- und Feldfutter können beantragt werden

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland wurde aufgrund der extremen Dürre der Katastrophenfall bzgl. der Versorgung mit ökologischem Rau- und Feldfutter von den Ministerien festgestellt. Damit ist es nun möglich, Genehmigungen zur Verwendung nichtökologischer Rau- und Feldfuttermittel zu beantragen.

Bitte beachten Sie:

  1. Ggf. ist ein zusätzlicher Antrag beim Öko-/Bio-Verband notwendig. Bitte prüfen Sie, ob zusätzlich eine Genehmigung bei Ihrem Anbauverband beantragt werden muss. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
  2. Rücksprache mit Abnehmer/Molkerei. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Molkerei bzw. dem Abnehmer. Beim Einsatz von nichtökologischem Rau-/Feldfutter besteht das Risiko, dass Milch oder Tiere vom Abnehmer nicht als Bio-Ware abgenommen werden.