Ihr Zertifizierungspartner
DE-ÖKO-006

Meldung von Flächenänderungen

Bitte tragen Sie Flächenänderungen unverzüglich in Ihrer Schlagliste im Kundenportal ein. Bitte beachten Sie hierbei die Anleitung zum Bearbeiten der Schlagliste in unserem Leitfaden (4.5 Menüpunkt Schlagliste) sowie die Hinweise zum Ausfüllen der Schlagliste.
Die Umstellung Ihrer neuen Flächen beginnt mit dem Eintragen ins Kundenportal.

Alternativ können Sie Flächenänderungen weiterhin per E-Mail an info@abcert.de mit allen notwendigen Angaben formlos bei uns melden. Die Umstellung Ihrer neuen Flächen beginnt mit der Meldung bei uns.

Folgende Angaben (soweit bekannt) benötigen wir bei einer Neuflächenmeldung:

  • Schlagnummer
  • Feldname
  • FLIK-Nr., Gemarkungsnr., Flur#Flurstücksnummer
  • Größe
  • Kultur
  • Bundesland (wenn vom Betriebssitz abweichend)
  • Luftbild/Flächenplan (ggf. Vorlage zur nächsten Regelkontrolle)

Folgende Angaben (soweit bekannt) benötigen wir bei einer Flächenänderungsmeldung:

  • Schlagnummer in der ABCERT Schlagliste
  • Mitteilung über das, was sich geändert hat (z.B. Flächenabgang, Flächengröße, Schlagnummer/n)
  • geänderte Daten

Nach Eingang Ihrer formlosen Flächenmeldung per E-Mail erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, in der Regel per E-Mail.
Bitte tragen Sie die Flächenänderungen in Ihrer Schlagliste im Kundenportal ein und halten Sie die schriftliche Bestätigung der Kontrollstelle zur nächsten angekündigten Kontrolle bereit.

Gerne aktualisieren wir auf Wunsch Ihre Schlagliste im Kundenportal und berechnen die Bearbeitungszeit gemäß Leistungsverzeichnis. Wenn Sie dies wünschen, senden Sie uns bitte eine Beauftragung per Mail zu.

Übernahme von Flächen mit Öko-Status

Wie können Sie den Nachweis der Öko-Vorbewirtschaftung erbringen?

Bei der Übernahme von Bio-Flächen anderer Bio-Betriebe können Sie sich die ökologische Vorbewirtschaftung vom Amt für Landwirtschaft/Landwirtschaftskammer bestätigen lassen. Alternativ kann sich ihr Vorbewirtschafter von seiner Kontrollstelle den Umstellungsbeginn und die Abmeldung aus dem Kontrollverfahren bestätigen lassen (bzw. eine Kopie der aktuellen Öko-Schlagliste mit eingedrucktem Umstellungsbeginn). Bitte legen Sie uns diese Unterlagen vor, wenn der Umstellungsbeginn des Vorbewirtschafters übernommen werden soll.

Einstweilen gilt das Meldedatum dieser Flächen als Umstellungsbeginn.

Gerne recherchieren wir für Sie den Umstellungsbeginn Ihrer Neuflächen und berechnen die Bearbeitungszeit gemäß Leistungsverzeichnis. Wenn Sie dies wünschen, senden Sie uns bitte eine Beauftragung per E-Mail zu.