Ihr Zertifizierungspartner
DE-ÖKO-006

Anpassungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

Wir haben unsere Kontrollverträge aktualisiert. Die Anpassungen betreffen unsere Zertifizierungsprogramme allgemein und dienen vor allem dazu, bestehende Regelungen klarer und eindeutiger zu beschreiben sowie aktuelle Anforderungen aus der Akkreditierung besser abzubilden.

Die praktischen Abläufe im Kontroll- und Zertifizierungsverfahren ändern sich dadurch grundsätzlich nicht. Die bisher geltenden Prozesse werden unverändert fortgeführt. Die neue Fassung beschreibt einzelne Pflichten und Abläufe lediglich genauer.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Fortlaufende Einhaltung der Anforderungen, z. B. Ziffer 2.2: Es wird deutlicher beschrieben, dass die Anforderungen des jeweiligen Zertifizierungsprogramms während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten sind. Soweit es sich um eine laufende Produktion oder fortlaufende Leistungserbringung handelt, gilt dies auch fortlaufend für den zertifizierten Gegenstand der Zertifizierung.
  • Nutzung von Zertifikaten, Etiketten, Logos und Werbematerialien, z. B. Ziffer 2.10 bzw. 2.12: Die Regelung wurde klarer gefasst. Bei Aussetzung, Einschränkung, Entzug oder Beendigung einer Zertifizierung dürfen Hinweise auf die Zertifizierung nicht weiter irreführend verwendet werden. Soweit erforderlich, sind z. B. Zertifizierungsdokumente, Etiketten, Werbung, Website-Angaben oder Verkaufsunterlagen entsprechend anzupassen.
  • Vertraulichkeit und Datenschutz, z. B. Ziffer 4.5 bzw. 4.7: Die Regelung wurde ausführlicher und verständlicher formuliert. Sie beschreibt nun klarer, wie ABCERT mit vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten umgeht und in welchen Fällen Informationen weitergegeben werden dürfen oder müssen, etwa aufgrund gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anforderungen, Programmanforderungen oder Anforderungen der Akkreditierung.
  • Beschwerden und Einsprüche, z. B. Ziffer 5.1 und 5.2: Die Regelungen wurden verständlicher gefasst. Für Beschwerden haben wir außerdem eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet. Sie können sich künftig direkt an folgende E-Mail-Adresse wenden: beschwerden@abcert.de
  • Wechsel der Kontroll- oder Zertifizierungsstelle, z. B. Ziffer 7.5: Neu aufgenommen bzw. präzisiert wurde eine Regelung zum geordneten Stellenwechsel. Sie beschreibt, wie ABCERT bei einem Wechsel mitwirkt und unter welchen Voraussetzungen erforderliche Informationen an eine künftig zuständige Kontroll- oder Zertifizierungsstelle weitergegeben werden dürfen oder müssen. Dabei werden die Anforderungen an einen regelkonformen Stellenwechsel in analoger Anwendung der IAF MD 2 berücksichtigt, soweit diese auf das jeweilige Zertifizierungsprogramm anwendbar sind und vorrangige gesetzliche, behördliche oder programmspezifische Vorgaben beachtet werden.

Für Sie besteht derzeit kein gesonderter Handlungsbedarf, sofern wir Sie nicht individuell kontaktieren. Ihre bestehende Kontrolle und Zertifizierung werden unverändert fortgeführt.

Den aktualisierten Kontrollvertrag pro Verfahren finden Sie über diese Übersichtsseite. Sollte für Ihr Verfahren kein Kontrollvertrag auf unserer Homepage veröffentlicht sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Ansprechpartner

Hier finden Sie unsere Kontaktdaten