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DE-ÖKO-006

Verwendung konventioneller Eiweißkomponenten für Junggeflügel und Ferkel

Am 21.03.2024 hat die LÖK beschlossen, dass die Ausnahmeoption zur Verwendung nichtökologischer Eiweißfuttermittel zum 31.12.2024 von 5 % auf 3 % abgesenkt wird.

Leider besteht bislang keine Klarheit wie dieser Beschluss in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden soll.

Bislang ist bekannt:

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind seit 2025 noch 3 % nichtökologische Eiweißfuttermittel in der Ration für Ferkel bis 35 kg und 5 % für Junggeflügel zulässig. In Baden-Württemberg ist ein Antrag zur Verwendung erforderlich.

Für alle anderen Bundesländer liegen uns noch keine neuen Begrenzungen vor.