Verwendung konventioneller Eiweißkomponenten für Junggeflügel und Ferkel
Am 21.03.2024 hat die LÖK beschlossen, dass die Ausnahmeoption zur Verwendung nichtökologischer Eiweißfuttermittel zum 31.12.2024 von 5 % auf 3 % abgesenkt wird.
Leider besteht bislang keine Klarheit wie dieser Beschluss in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden soll.
Bislang ist bekannt:
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind seit 2025 noch 3 % nichtökologische Eiweißfuttermittel in der Ration für Ferkel bis 35 kg und 5 % für Junggeflügel zulässig. In Baden-Württemberg ist ein Antrag zur Verwendung erforderlich.
Für alle anderen Bundesländer liegen uns noch keine neuen Begrenzungen vor.
