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DE-ÖKO-006

Bio-Zeichen Baden-Württemberg


Das Bio-Zeichen des Landes Baden-Württemberg ist ein Qualitätszeichen für Bio-Produkte, die nach den gesetzlichen Anforderungen der EU-Bio-Verordnung Nr. 2018/848 sowie den Zusatzanforderungen des Bio-Zeichens des Landes Baden-Württemberg erzeugt und verarbeitet wurden. Das Bio-Zeichen erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern, qualitativ hochwertige Bio-Produkte zu erkennen.

Sie können am Bio-Zeichen des Landes Baden-Württemberg als Zeichennutzer oder als Erzeuger teilnehmen.

Zeichennutzer sind Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, die das Bio-Zeichen gegenüber dem Endverbraucher nutzen. Dazu schließen sie mit einem Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag ab und werden dadurch in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden. Sie verpflichten sich, die Anforderungen und Regeln des Bio-Zeichens bei der Erzeugung, Verarbeitung und der Vermarktung jederzeit einzuhalten.Unternehmen, die Interesse an einer Nutzung des Bio-Zeichens haben, beantragen diese schriftlich bei einem der Lizenznehmer.

Erzeuger sind Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Nutzung des Bio-Zeichens (durch entsprechende Zeichennutzer) produzieren. Sie verpflichten sich, die Anforderungen und Regeln des Bio-Zeichens bei der landwirtschaftlichen Produktion jederzeit einzuhalten. Erzeuger geben über den Zeichennutzer eine Teilnahmeerklärung gegenüber einem Lizenznehmer ab und werden dadurch vertraglich in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinschaftsmarketings Baden-Württemberg.

Unsere Kontrollkosten für dieses Verfahren werden entsprechend unseres Leistungsverzeichnis berechnet.

Förderung

Der Zeichenträger des Bio-Zeichens Baden-Württemberg, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), fördert seit 01.01.2018 die erstmalige Teilnahme von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben am Bio-Zeichen Baden-Württemberg für einen Zeitraum von max. fünf Jahren mit Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landes. Je Erzeugerbetrieb werden max. € 80 / Jahr für die zusätzlichen Kontrollmaßnahmen zum Bio-Zeichen Baden-Württemberg bezuschusst. Die Abwicklung der Kontrollkostenförderung erfolgt durch die MBW Marketinggesellschaft mbH im Auftrag des MLR. Damit hiervon betroffene Erzeuger von der Förderung profitieren können, werden wir den Antrag zur Kontrollkostenförderung der Erzeugerkontrollen bei der MBW-Marketinggesellschaft stellen und den Zuschuss von € 80 als Nettobetrag in der Kontrollrechnung gutschreiben.

Links

Homepage des Gemeinschaftsmarketings Baden-Württemberg

Vorbereitung auf die Kontrolle

Ansprechpartner

Landwirtschaftliche Erzeugung:
Maria Simon

Tel: 0711 / 351 792 - 127

Verarbeitung:
Tamara Heidenreich
Tel: 0711 / 351 792 - 132