Katastrophale Dürre in Baden-Württemberg und Bayern: Ausnahmen für konv. Rau- und Feldfutter können beantragt werden
In Baden-Württemberg und Bayern wurde aufgrund der extremen Dürre der Katastrophenfall bezgl. der Versorgung mit ökologischem Rau- und Feldfutter von den Ministerien festgestellt.
Damit ist es nun möglich, Genehmigungen zur Verwendung nichtökologischer Rau- und Feldfuttermittel zu beantragen.
Die Antragsunterlagen für Baden-Württemberg finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/pflanzliche-erzeugung/oekologischer-landbau/ Bitte ausfüllen und zur Bestätigung an die info@abcert.de senden.
Die Antragsunterlagen für Bayern finden Sie hier: https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/iem/dateien/2026_08_04_antragsformular_ang_zukauf_konv_futtermittel.pdf Den ausgefüllten Antrag bitte direkt an die LFL senden!
Bitte beachten:
1. Ggf. ist ein zusätzlicher Antrag beim Öko-/Bio-Verband notwendig. Bitte prüfen Sie, ob zusätzlich eine Genehmigung bei Ihrem Anbauverband beantragt werden muss. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
2. Rücksprache mit Abnehmer/Molkerei. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Molkerei bzw. dem Abnehmer. Durch den Einsatz von nichtökologischem Rau-/Feldfutter besteht das Risiko dass Milch oder Tiere vom Abnehmer nicht als Bio-Ware abgenommen werden.
