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DE-ÖKO-006

Katastrophale Dürre in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen: Ausnahmen für konv. Rau- und Feldfutter können beantragt werden

In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wurde aufgrund der extremen Dürre der Katastrophenfall bezgl. der Versorgung mit ökologischem Rau- und Feldfutter von den Ministerien festgestellt.

Damit ist es nun möglich, Genehmigungen zur Verwendung nichtökologischer Rau- und Feldfuttermittel zu beantragen.

Die Antragsunterlagen für Baden-Württemberg finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/pflanzliche-erzeugung/oekologischer-landbau/ Bitte ausfüllen und zur Bestätigung an info@abcert.de senden.

Die Antragsunterlagen für Bayern finden Sie hier: https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/iem/dateien/2026_08_04_antragsformular_ang_zukauf_konv_futtermittel.pdf Den ausgefüllten Antrag bitte direkt an die LFL (E-Mail: Oeko-
Genehmigung@lfl.bayern.de) senden!

Die Antragsunterlagen für Hessen finden Sie hier: https://rp-giessen.hessen.de/n... (Downloads/Formulare) Bitte ausfüllen und zur Bestätigung an info@abcert.de senden.

Bitte beachten Sie:

1. Ggf. ist ein zusätzlicher Antrag beim Öko-/Bio-Verband notwendig. Bitte prüfen Sie, ob zusätzlich eine Genehmigung bei Ihrem Anbauverband beantragt werden muss. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.

2. Rücksprache mit Abnehmer/Molkerei. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Molkerei bzw. dem Abnehmer. Beim Einsatz von nichtökologischem Rau-/Feldfutter besteht das Risiko, dass Milch oder Tiere vom Abnehmer nicht als Bio-Ware abgenommen werden.