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DE-ÖKO-006

Seit 15.06.2025: Änderung der Verordnung (EU) 2021/1165 durch die Verordnung (EU) 2025/973

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/973 ergänzt und berichtigt die Verordnung (EU) 2021/1165, um neue wissenschaftliche Bewertungen und Praxisentwicklungen in der ökologischen/biologischen Produktion zu berücksichtigen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Änderungen. Details und den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Verordnung.

Die Listen für Lebensmittelzusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe wurden zu einer einzigen Liste zusammengeführt (betrifft VO (EU) 2021/1165 Anhang V Teil A, Abschnitt A). Darüber hinaus haben sich auch inhaltliche Änderungen ergeben.

  • E 250 und E 252 (NPS): Änderung der Einheit sowie der Höchstgehalte für Natriumnitrit und Kaliumnitrat, Details s.u.
  • Gepufferter Essig (E 267): wurde als neuer Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
  • Gellan (E 418): muss ökologisch sein, sofern verfügbar. Es wurde aufgehoben, dass Gellan ab 01.01.2026 verpflichtend aus ökologischer Produktion stammen muss.
  • Calciumcarbonat (E 170): Die Verwendungsbeschränkung “nicht als Farb- oder Calciumzusatz” wurde gestrichen.
  • Hefeproduktion: Neue Fermentationsaktivatoren - Nährstoffe aus Hefeextrakt oder Hefeautolysat sind bis zu 5% des Substrats berechnet in Gewicht der Trockenmasse erlaubt.
  • Wein: Weinhefen/Milchsäurebakterien sind als Säureregulatoren zugelassen.

Änderungen bei E 250 und E 252 (NPS)

Die Höchstgehalte für Natriumnitrit (E 250) und Kaliumnitrat (E 252) werden nun im Einklang mit der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegten zulässigen Tagesdosis in der Einheit NO2-Ion bzw. NO3-Ion (Nitrit bzw. Nitrat-Ion) ausgedrückt.

Durch die Umrechnung verringern sich die zulässigen Höchstmengen zurückgerechnet auf die bisherige Einheit NaNO2 bzw. NaNO3 um ca. 5 mg/kg (s. Tabelle).

Die Rückstandshöchstmengen wurden wie folgt präzisiert: „Rückstandshöchstrestmengen aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses“.

Hersteller von Fleischerzeugnissen werden dazu angehalten, ihre Rezepturen zu überprüfen und ggf. anzupassen.


bis 15.06.2025

seit 15.06.2025

Umrechungsfaktor

E 250 Natriumnitrit

Zugabehöchstmenge, ausgedrückt als NaNO2: 80 mg/kg;

Rückstandshöchst-menge, ausgedrückt als NaNO2: 50 mg/kg

Zugabe Höchstmenge, ausgedrückt als NO2-Ion: 50 mg/kg;

Rückstandshöchstrestmenge, ausgedrückt als NO2-Ion: 30 mg/kg

Faktor für die Umrechnung zwischen Natriumnitrit und Nitrit-Ion: 0,67

Zugabe Höchstmenge, zurückgerechnet auf NaNO2: ca. 74,6 mg/kg;

Rückstandshöchstrestmenge, zurückgerechnet auf NaNO2: ca. 44,8 mg/kg

E 252 Kaliumnitrat

Zugabehöchstmenge, ausgedrückt als NaNO3: 80 mg/kg;

Rückstandshöchst-menge, ausgedrückt als NaNO3: 50 mg/kg

Zugabe Höchstmenge, ausgedrückt als NO3-Ion: 55 mg/kg;

Rückstandshöchstrestmenge, ausgedrückt als NO3-Ion: 35 mg/kg

Faktor für die Umrechnung zwischen Natriumnitrat und Nitrat-Ion: 0,73

Zugabe Höchstmenge, zurückgerechnet auf NaNO3: ca. 75,3 mg/kg;

Rückstandshöchstrestmenge, zurückgerechnet auf NaNO3: ca. 47,9 mg/kg

  • Die Nutzung wurde präzisiert. z. B. Calciumchlorid/Propylenglycol für bestimmte Zwecke.
  • Neue Einzelfuttermittel wurden zugelassen, z. B. aus Trichoderma viride, Aspergillus oryzae und Bacillus subtilis.
  • Änderung der Bezeichnungen: E-Nummern wurden durch Funktionscodes ersetzt.
  • Neu zugelassene Zusatzstoffe:
    - Calciumpropionat: Gegen Milchfieber
    - Eisen(II)-fumarat: Eisenversorgung
  • Neu zugelassene Verarbeitungshilfsstoffe:
    - Ethanol: Für Lösungsmittel
    - Papain: Heimtierfutter
  • Lecithine werden ab 2027 nur noch aus biologischer Herkunft zugelassen.