
Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz
Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft im Land können Erzeugnisse aus mehreren Produktionsbereichen unter einem Qualitätszeichen mit Herkunftsangabe Rheinland-Pfalz vermarkten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben damit die Möglichkeit, qualitativ hochwertige und umweltschonend erzeugte Lebensmittel mit gesicherter Herkunft im Lebensmitteleinzelhandel oder bei Direktvermarktern zu erwerben.
Es dürfen nur Produkte gekennzeichnet werden,
- die objektiv in den obersten Handels- bzw. Qualitätsklassen angesiedelt sind,
- die nachweislich aus Rheinland-Pfalz stammen und
- die nach strengen, in umfangreichen Pflichtenheften festgelegten Kriterien erzeugt worden sind.
Die Anforderungen liegen deutlich über den gesetzlich festgelegten allgemeinen Anforderungen der „guten fachlichen Praxis“. Im pflanzlichen Bereich entsprechen sie den Anforderungen des integrierten Anbaus, im tierischen Bereich denen der tiergerechten Haltung.
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vergibt auf Antrag das Recht zur Nutzung des Zeichens an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft, die die Überwachung der für die Nutzung des Zeichens geltenden Bestimmungen gewährleisten können. Diese Lizenznehmer schließen mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als Zeichenträger und Lizenzgeber einen Lizenzvertrag. Die Zeichennutzer verpflichten sich in Teilnahmevereinbarungen und Zeichennutzungsverträgen gegenüber den Lizenznehmern zur Einhaltung der Kriterien und erkennen das damit verbundene Kontroll- und Sanktionssystem an.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.