Das BVL hat Novodor FC gegen Kartoffelkäfer im Rahmen einer Notfallzulassung zugelassen (BVL-Novodor). Die Zulassung gilt von 30. April 2025 bis 27. August 2025.
Betriebe in Sachsen informieren uns bitte vor dem Einsatz von Novodor.
Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern sind verpflichtet den Umfang (Kultur, Menge an Novodor FC und Flächen) an ihre Kontrollstelle unverzüglich nach der Anwendung zu melden.
Betriebe, in Bayern sind verpflichtet, den Einsatz des Pflanzenschutzmittels, den Flächenumfang sowie die Aufwandmengen zu dokumentieren und Ihrer Kontrollstelle zu melden.
Betriebe in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig Holstein können Novodor ebenfalls einsetzen.
Thüringer Öko-Betrieben, können Novodor einsetzen, wenn sie die Verwendung in Ihrem Betrieb begründen können (Befallssituation). Bitte informieren Sie uns vor dem Mitteleinsatz.
Betriebe in Nordrhein-Westfalen wenden sich bitte vor einer Anwemdung von Novodor direkt per Email an die Kontrollbehörde (oeko@lave.nrw.de) um die Duldung der Anwendung bestäzigen zu lassen.
In jedem Fall sind die Pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen und Dokumentationspflichten einzuhalten.