Notfallzulassung Quassia MD gegen Sägewespe und Hopfenblattlaus
Der Einsatz von Quassia MD zur Bekämpfung von Sägewespen in Kern- und Steinobst sowie der Hopfenblattlaus in Hopfen wird aufgrund einer LÖK (Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau)-Empfehlung auf Basis der Notfallzulassung des BVL in folgenden Bundesländern toleriert: Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen.
In Sachsen-Anhalt erfolgt eine Einzelfallentscheidung. Unternehmen senden bitte einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben direkt an die LLG (per Mail an: solveig.faehnrich@llg.mule.sachsen-anhalt.de)
- Benennung der Flurstücke mit Flächengröße und Kultur
- geplante Aufwandmenge mit der Zahl der geplanten Anwendungen
- hinreichende Begründung