
Brexit: Auswirkungen auf den Bio-Handel
Nach seinem Austritt aus der EU am 31. Januar 2020 befindet sich Großbritanien (GB) in einer Übergangsperiode. Um einen reibungslosen Übergangsprozess zu gewährleisten, hat GB die EU bis zum 31. Dezember 2021 für den Handel mit Bio-Produkten als gleichwertig anerkannt. Allerdings wird es erhebliche Änderungen der Handelsbestimmungen mit GB geben.
Neues nationales Öko-Gesetz in GB
Seit 1. Januar 2021 gilt in GB (England, Schottland und Wales) ein nationales Öko-Gesetz. Werden Bio-Produkte in GB als solche gekennzeichnet, müssen sie nach diesen nationalen Vorgaben erzeugt, verarbeitet, verkauft und importiert werden. Das nationale Öko-Gesetz ist der EU-Öko-Verordnung ähnlich. Wird das EU-Bio-Logo für Bio-Ware verwendet, ist sowohl die UK-Herkunftsangabe (z.B. "UK or non-UK Agriculture") als auch die EU-Herkunftsangabe (z.B. "EU or non-EU Agriculture") anzugeben. Zudem müssen künftig zwei Codenummern angegeben werden:
· die Codenummer "GB-ORG-XX"-Code, um zu bestätigen, dass die GB-Inlandsnormen erfüllt werden
· die EU-Codenummer "GB-BIO-XXX", um zu bestätigen, dass die entsprechenden EU-Normen für den Export erfüllt werden.
Die Kennzeichnungsänderungen sind bis 30. September 2022 umzusetzen.
Auf der Homepage der britischen Regierung finden Sie die Regelung zum Handel und zur Kennzeichnung von Öko-Produkte beim Export nach Großbritannien, sowie die Regelung zur Kennzeichnung von Lebenmitteln und Getränken, die ab dem 1. Januar 2021 Anwendung finden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Soil Association finden Sie auch eine Übersichtsliste zu Ihrer Unterstützung.
Auswirkungen auf den Import von Bio-Ware aus Großbritannien (GB) ab 01.01.2021
Ab 01. Januar 2021 muss für die Einfuhr von Bio-Waren aus GB das Importverfahren gemäß VO (EG) Nr. 1235/2008 abgewickelt werden.
Hierzu wurden die sechs Öko-Kontrollstellen in GB bis zum 31. Dezember 2021 als gleichwertig anerkannt.
Konkret bedeutet das für den Import von Bio-Ware aus GB in die EU:
· Der Einführer in der EU benötigt eine gültige Zertifizierung für den Kontrollbereich Import ( = C) und eine Registrierung in TRACES.NT
· Der Exporteur in GB meldet den Export in die EU an seine Kontrollstelle – es wird in TRACES.NT ein CoI erstellt, signiert und ist bei der Einfuhr in die EU vorzulegen
Sofern Sie in 2021 Bio-Waren aus GB beziehen möchten setzen Sie sich bitte rechtzeitig bezüglich einer Zertifizierung für den Kontrollbereich Import mit uns in Verbindung.
Weitere Informationen zur Registrierung in TRACES.NT finden Sie hier.
Erneute Fristverlängerung: Einfuhrkontrollen nach GB - Einführung GB-CoI wird bis Ende Dezember 2023 verschoben
Antrag GB-CoI
Vorlage GB-CoI und Ausfüllhinweise
Extrakt aus der Vorlage GB-CoI und Ausfüllhinweise
Sonderfall Nordirland
In Nordirland wird auch nach dem 1. Januar 2021 die EU-Öko-Verordnung gelten. Daher können Unternehmen in Nordirland weiterhin Bio-Ware ohne zusätzliche Anforderungen in die EU exportieren.
Für Exporte nach GB wird ebenfalls kein GB-CoI benötigt. Exporte aus Großbritannien nach Nordirland müssen jedoch unter Nutzung von TRACES.NT erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages der britischen Behörde DEFRA und der Soil Association Certification.
Ständig aktualisierte Informationen stehen Ihnen auf der Homepage der Britischen Regierung zur Verfügung.