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DE-ÖKO-006

Bio-Import

TRACES - Trade Control and Expert System

TRACES.NT ist ein von der Europäischen Union eingeführtes Datenbanksystem (TRAde Control and Expert System New Technology). Seit dem 19. Oktober 2017 ist das Datenbanksystem TRACES verbindlich für die Erstellung und Abfertigung von Kontrollbescheinigungen und Teilkontrollbescheinigungen zu nutzen, um den physischen Warenweg im Zusammenhang mit dem Import abzubilden.

Jedes Unternehmen, das in den Importprozess involviert ist (z.B. Importeur, Erster Empfänger), muss sich mit Benutzer in TRACES.NT registrieren. Nur dann können vollständige Angaben in TRACES.NT gemacht und die Kontrollbescheinigung von der Drittlandkontrollstelle erstellt werden.

Wie funktioniert der Ablauf bei TRACES.NT?
  • Registrierung des Importeurs/Erstempfängers bei TRACES.NT
  • Validierung der Registrierung in TRACES.NT durch die zuständige Länderbehörde
  • Exporteur beantragt die Kontrollbescheinigung bei seiner Kontrollstelle. Alternativ kann auch der Importeur die Daten der Kontrollbescheinigung in TRACES.NT eingeben. Achtung, alle Pflichtfelder in TRACES.NT müssen ausgefüllt werden!
  • Drittlandkontrollstelle wird automatisch über die Eintragung in TRACES.NT informiert.
  • Daten in TRACES.NT werden von der Drittlandkontrollstelle geprüft und bestätigt.
  • Importeur informiert die zuständige Kontrollbehörde und ABCERT über den Import vor der Verzollung (Mail an import@abcert.de).
  • Die zuständige Kontrollbehörde führt die amtliche Dokumentenprüfung durch und bestätigt dies in Feld 30 der Kontrollbescheinigung.
  • Das Zollamt nimmt die zollrechtliche Prüfung vor (Überlassung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr).
  • Erstempfänger dokumentiert auf der Kontrollbescheinigung in TRACES.NT den Erstempfang in Feld 31.

TRACES Anmeldung

Im Folgenden ist die Registrierung in TRACES.NT beschrieben, bitte folgen Sie dem beschriebenen Weg bei der Anmeldung:

1. Schritt: Anmeldung / Kontoerstellung

Um sich in TRACES.NT zu registrieren, benötigen Sie einen„EU Login“. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, erstellen Sie sich diesen unter https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt/login

Bitte verwenden Sie als anzugebende E-Mail-Adresse unbedingt jene, die später zur Anmeldung in TRACES.NT genutzt werden soll. Nachdem Sie „Konto erstellen“ angeklickt haben, bekommen Sie eine E-Mail mit einem Link zur eigenen Passworterstellung zugeschickt.

2. Schritt: Registrierung in TRACES.NT als "operator" und als "user"

Nach erfolgreicher Erstellung eines „EU-Login“ ist es erforderlich Ihr Unternehmen als „operator“ anzumelden. Klicken Sie hierzu auf diesen Link (https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt/login) und melden Sie sich mit Ihren "EU Login" Daten an. Daraufhin sich die Registrierungsmaske für TRACES.NT. Sie können Ihr Unternehmen registrieren, indem Sie unter dem Button "operator" Ihren Unternehmensnamen im Suchfeld eingeben und suchen. In dem folgenden Fenster besteht die Möglichkeit unter "create a new operator" alle Details zu Ihrem Unternehmen einzutragen. Pflichtfelder sind mit einem roten Sternchen gekennzeichnet.

Bei dem Feld „Operator Identifier“ (Identifizierungsmerkmal Ihres Unternehmens) tragen Sie Ihre EORI-Nummer ein.

Unter „Operator Activities“ geben Sie sowohl für Importeure als auch für Erstempfänger „Organic Importer“ an. In Kürze kann es bei Erstempfängern zu weiteren Änderungen kommen.

Wenn alle Felder ausgefüllt sind, klicken Sie oben auf „create“.

In den Anleitungen der Behörden finden Sie eine genaue Beschreibung, wie die Einträge vorzunehmen sind.

3. Schritt: Freischaltung / Validierung durch die zuständige Landesbehörde

Nach erfolgter Anmeldung und bevor Ihr Unternehmen in TRACES.NT auf einer Kontrollbescheinigung aufgeführt werden kann, muss die Eintragung des Importeurs durch die zuständige Landesbehörde bestätigt werden. Die Bearbeitung eines Antrags setzt voraus, dass alle erforderlichen Angaben im TRACES.NT Datenbanksystem vom Antragsteller bereits eingetragen worden sind.

Für die Erteilung von Zugangsrechten stellen einige Bundesländer Informationen mit den erforderlichen Schritten bereit. Nach unserem Kenntnisstand ist das Anmeldeprozedere bei TRACES.NT in allen Bundesländern gleich. Die Meldung zur Validierung ist unterschiedlich:

Baden-Württemberg:
Anleitung für Importeure
Antrag auf Erteilung von Zugangsrechten zu TRACES.NT

Bayern:
Anleitung für Importeure

Berlin und Brandenburg:
Anleitung für Importeure, Antrag auf Erteilung von Zugangsrechten

Nordrhein-Westfalen:
Anleitung für Importeure
Antrag auf Erteilung von Zugangsrechten zu TRACES.NT

Sachsen:
Anleitung für Importeure

Sofern Sie Ihren Unternehmenssitz in einem anderen Bundesland haben, empfehlen wir Ihnen die Validierung per Email unter Angabe Ihrer Unternehmensdaten, des angelegten Benutzers und der EORI Nummer formlos zu beantragen.

Liste der deutschen Zollämter

Im Feld 9 der Kontrollbescheinigung in TRACES NT ist das zuständige Zollamt unter der Angabe des Dienststellenschlüssels einzutragen.
Link zur Liste der deutschen (Haupt-)Zollämter

Information für Spediteure und Transportunternehmen

In zwei Schritten können sich Responsible For the Load (RFL)-Spediteure bei TRACES.NT anmelden:

  1. Schritt: Anmeldung bei der ECAS-Datenbank unter https://webgate.ec.europa.eu/agriportal/awaiportal/

  2. Schritt: Anmeldung bei TRACES NT auf der Produktivebene unter https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt/login

Bei den RFL-Unternehmen handelt es sich nicht um zertifizierte Bio-Unternehmen sondern um herkömmliche Spediteure, die sich in TRACES.NT registrieren und validieren lassen können.

Die Validierung läuft momentan über DG SANTE. Später können auch die Kontrollstellen und Länderbehörden die Speditionen und Benutzer der Speditionen validieren. Ein Benutzer, der als RFL in TRACES.NT registriert wird, kann keine Kontrollbescheinigung erstellen und auch nicht im Namen des Erstempfängers unterschreiben. Dies können ausschließlich die zertifizierten Unternehmen. Ein RFL kann die Bescheinigungen einsehen, in denen das Unternehmen erwähnt ist und, wenn die Ware geteilt werden soll, kann der RFL die Teilung vornehmen. Die Teilkontrollbescheinigung muss vom zertifizierten Erstempfänger unterschrieben werden.

Weitere Informationen vom TRACES Documentation Portal

FAQs: https://webgate.ec.europa.eu/cfcas3/tracesnt-webhelp/Content/K_More%20Information/FAQs.htm
Aktuelles: https://webgate.ec.europa.eu/cfcas3/tracesnt-webhelp/Content/A_Introduction%20Topics/[EN]%20what-s-new-1.htm

Weitere Hinweise
Bitte wenden Sie sich bei

  • weiteren technischen Fragen an den SANTE Helpdesk: SANTE-TRACES@ec.europa.eu

  • weiteren Fragen zum Verfahren zur Kontrollbescheinigung (COI) an die DG AGRI: AGRI-E-COI-Organic@ec.europa.eu

Importe aus der Schweiz
Für den Import von Bio-Ware aus der Schweiz sind keine Kontrollbescheinigung relevant. Daher müssen Importe aus der Schweiz nicht über TRACES.NT abgewickelt werden.

Sonstiges
Bitte beachten Sie auch unsere ergänzenden Informationen zu TRACES: