Produkte mit besonderen Merkmalen, z.B. traditionellen Herstellungsverfahren oder regionalem Bezug, können gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt werden. Zum Schutz dieser Produkte gibt es die beiden Herkunftsbezeichnungen g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) und g.g.A. (geschützte geographische Angabe) nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006.
g.U. bezeichnet Erzeugnisse, deren Erzeugung und Verarbeitung in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem festgelegtem Verfahren erfolgt.
Z.B. Allgäuer Emmentaler / Allgäuer Bergkäse g.U.
g.g.A. bezeichnet Erzeugnisse, bei denen mindestens eine Produktionsstufe (Verarbeitung oder Erzeugung) in dem Herkunftsgebiet erfolgt.
Z.B. Schwäbische Maultaschen g.g.A., Schwarzwälder Schinken g.g.A., Bayerisches Bier g.g.A.
Interessant ist eine Zertifizierung für Erzeuger oder Verarbeiter, die Agrarerzeugnisse oder Lebensmittel mit einer geschützten Herkunftsbezeichnung gemäß der Verordnung 510/2006 vermarkten wollen.
Die Anforderungen sind in der Verordnung 510/2006 sowie in der jeweiligen Spezifikation zusammen gefasst. Die Spezifikationen sind in der DOOR-Datenbank hinterlegt.
In den einzelnen Spezifikationen sind beispielsweise folgende Informationen enthalten:
- Name des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittel
- Beschreibung der Produkte
- Abgrenzung des geografischen Gebiets
- Ursprungsnachweis
- Beschreibung des Verfahrens zur Gewinnung
- Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
- Vorschriften zur Etikettierung
Als staatlich anerkannte Kontrollstelle achten wir darauf, dass die gesetzlichen Vorschriften der Verordnung 510/2006 sowie die Anforderungen der jeweiligen Spezifikation eingehalten werden.
Die ABCERT bietet Ihnen die Kontrolle für Produkte, die als geschützte geografische Angabe (g.g.A) oder geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) eingetragenen sind.
Erfüllt Ihr Unternehmen die Anforderungen, erhalten Sie von uns Ihr Zertifikat. Dieses berechtigt Sie, die Erzeugnisse mit dem geschützten Namen in Verkehr zu bringen.
Wenn Sie Lebensmittel mit einer geschützten Angabe produzieren möchten, schließen Sie einen Kontrollvertrag mit der ABCERT ab. Alle notwendigen Unterlagen dafür finden Sie hier.
Zur Terminvereinbarung für Ihre Erstkontrolle setzt sich dann ein kompetenter Kontrolleur mit Ihnen in Verbindung.

