Mit dem „National Organic Program (NOP)“ und der entsprechenden Richtlinie "NOP Final Rule" hat das Landwirtschaftsministerium der USA 2002 einen nationalen Öko-Standard geschaffen. Dieser ist verbindlich für alle Bio-Produkte, die in den Vereinigten Staaten erzeugt oder in diese importiert werden. Alle Lebensmittel, die in den USA als "organic" gekennzeichnet und vermarktet werden, müssen somit auf Grundlage des NOP Standards geprüft sein. Für die NOP-Zertifizierung ist eine Berücksichtigung anderer Standards des Ökologischen Landbaus, wie der EU-Öko-VO oder privater Verbands-Standards, nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass im Folgenden nur allgemeine Grundanforderungen der NOP Final Rule beschrieben sind. Detaillierte Auskunft über die Anforderungen der NOP Final Rule finden Sie auf der USDA Website.
Bei den folgenden Dokumenten handelt es sich teilweise um Übersetzungen aus der englischen Original-Version. Rechtlichen Bestand hat allein die englische Version des Originaltextes der "NOP Final Rule".
Bei Rückfragen bezüglich der Kontrolle und Zertifizierung gemäß NOP stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Jedes Unternehmen, das Produkte landwirtschaftlichen Ursprungs als "organic" kennzeichnet oder vermarktet, ist gemäß der „NOP Final Rule“ kontrollpflichtig. Diese Kontrollpflicht umfasst die landwirtschaftliche Produktion, die Wildsammlung sowie die Verarbeitung und das Abpacken.
Wenn ein Produkt als "organic" gekennzeichnet und vermarktet wird, muss die gesamte Kette von der Produktion bis hin zum verarbeiteten Produkt lückenlos NOP-zertifiziert sein. So kann zum Beispiel Apfelsaft nur dann als "organic" vermarktet werden, wenn alle Apfelproduzenten und beteiligten Verarbeitungsbetriebe in das NOP Zertifizierungsverfahren einbezogen wurden.
Unter bestimmten Vorraussetzungen sind Unternehmen von der NOP-Kontrollpflicht freigestellt:
- Unternehmen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen aus "organic" vermarkteten Produkten unter $5,000: Dabei können die betroffenen Produkte selbst als "organic" (nicht aber als "certified organic") gekennzeichnet und vermarktet werden. In diesem Fall ist der Produzent bzw. Verarbeiter dafür verantwortlich, dass die Produktion bzw. alle Stufen der Verarbeitung den Anforderungen der NOP Final Rule entsprechen.
- Einzelhandelsunternehmen oder Teile eines Einzelhandelsunternehmen, die mit NOP-Produkten handeln. Dabei darf das Produkt in keiner Weise verarbeitet oder umverpackt werden.
- Handelsunternehmen, die ausschließlich mit landwirtschaftlichen Produkten handeln, die weniger als 70% NOP-zertifizierte Zutaten enthalten.
- Hersteller von Honig-, Imkerei- und Fischprodukten: Diese Produkte sind noch nicht in die NOP Final Rule einbezogen. Sie können daher als "organic" gekennzeichnet und vermarktet werden, wenn sie gemäß der EG-Öko-VO 834/2007 oder eines privaten Standards zertifiziert sind.
In der ‘NOP Final Rule’ sind sowohl die Anforderungen an Pflanzen-, Tierproduktion und Wildsammlung als auch die in diesen Produktionssystemen zugelassenen Betriebsmittel aufgeführt. Jedes, in das landwirtschaftliche System eingebrachte Betriebsmittel muss der ‘National List of Allowed Synthetic and Prohibited Non-Synthetic Substances’ (der Nationalen Liste von zugelassenen synthetischen und nicht-zulässigen nicht-synthetischen Substanzen) entsprechen.
Allgemeine Anforderungen:
- Das landwirtschaftliche Unternehmen muss durch ausreichende Produktionsaufzeichnungen in Form eines "Organic System Plan (OSP)" die Konformität seiner Produkte bzw. seiner Produktionsmethoden mit der ‘NOP Final Rule’ dokumentieren. Dieser Organic System Plan wird von einer Kontrollstelle überprüft, die durch das USDA zugelassen ist.
- Dokumentation von Produktionsdaten: Alle Daten bezüglich der Produktion, Ernte oder Verarbeitung von Produkten, die NOP zertifiziert werden, müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt und zur Einsicht bereitgehalten werden.
- Verhindern von Vermischung: Eine Vermischung der NOP-zertifizierten Ware mit anderen Produkten muss durch geeignete Maßnahmen, die das Unternehmen im OSP beschreibt, verhindert werden.
- Verhindern von Kontaminationen: Jeder Kontakt von NOP-zertifizierten Produkten mit unzulässigen Substanzen muss auf allen Stufen der Produktion und Verarbeitung, auch während der Lagerung oder dem Abpacken, ausgeschlossen werden.
- Meldung von Kontaminationen: Die zuständige Kontrollstelle ist unverzüglich zu informieren, falls eine unzulässige Substanz auf eine NOP-zertifizierte Fläche (auch bei Abdrift), in das Produktionssystem, auf Produktionsstätten, in die NOP-zertifizierte Tierhaltung, oder auf ein Produkt, das zu der NOP-zertifizierten Produktion gehört, eingetragen wird.
Die Anforderungen der NOP Final Rule für die Bereiche Pflanzenproduktion, Tierhaltung, Verarbeitung und Kennzeichnung können Sie
hier einsehen. Detaillierte Auskunft über die gesamten Anforderungen „NOP Final Rule“ erhalten Sie auf der USDA Homepage.
ABCERT steht Ihnen bei der NOP-Zertifizierung Ihrer landwirtschaftlichen Produkte kompetent zur Seite. Von der USDA zugelassen, achtet ABCERT darauf, dass Sie die Anforderungen der NOP Final Rule bei der Erzeugung von ökologischen Produkten einhalten.
Erfahrene ABCERT-Kontrolleure überprüfen im Normalfall einmal jährlich Ihr Unternehmen, sie nehmen dabei Einsicht in:
- jeden Bereich Ihres Unternehmens, in dem Ware, die NOP-zertifiziert werden soll, produziert, verarbeitet oder gelagert wird (auch in externe Betriebsstätten)
- die Umsetzung Ihrer Angaben im Organic System Plan (OSP) vor Ort
- den Eintrag von Betriebsmitteln
- alle Dokumente, die Ihre NOP-Zertifizierung betreffen (Warenbegleitpapiere, interne Arbeitsanweisungen, Reinigungsprotokolle etc.).
Gegebenenfalls können weitere angekündigte und unangekündigte Zusatzkontrollen beauftragt werden, um nochmals die Konformität Ihres Unternehmens mit der ‘NOP Final Rule’ zu prüfen.
Wenn Ihr Unternehmen die Anforderungen der ‘NOP Final Rule’ erfüllt, übersenden wir Ihnen Ihr NOP-Zertifikat. Dieses berechtigt Sie, die Produkte Ihres Unternehmens gemäß der NOP Final Rule zu vermarkten.
Wenn Sie am NOP-Zertifizierungsverfahren teilnehmen möchten, schließen Sie einen Kontrollvertrag mit der ABCERT ab. Alle notwendigen Antragsunterlagen für die NOP-Zertifizierung finden Sie hier.
Nach Eingang der Antragsunterlagen prüfen wir diese auf die Konformität mit den Vorgaben der ‘NOP Final Rule’ innerhalb von 10 Werktagen.
- Erfüllt Ihr Unternehmen bereits alle Anforderungen der ‘NOP Final Rule’, erhalten Sie eine Benachrichtigung, dem ein abschließender Kostenvoranschlag sowie ein Vertrag zur NOP-Zertifizierung beiliegt.
- Wenn in Ihrem Antrag auf NOP Zertifizierung noch einzelne Dokumente fehlen oder bestimmte Anforderungen der ‘NOP Final Rule’ noch nicht erfüllt sind, kann Ihr Antrag von der ABCERT AG eingeschränkt bewilligt werden. Werden fehlende Dokumente nachgereicht oder Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderung der ‘NOP Final Rule’ umgesetzt, wird der Antrag auf NOP Zertifizierung uneingeschränkt bewilligt und ein Vertrag zur NOP-Zertifizierung an Sie weitergeleitet.
Als NOP-zertifiziertes Unternehmen verpflichten Sie sich
- den Organic System Plan (OSP) auf dem aktuellen Stand halten
- jede Änderung des vorliegenden OSP der Kontrollstelle zu melden
- jährlich zum 1. Februar eine schriftliche Rückmeldung über die NOP-zertifizierten Bereiche an die Kontrollstelle weiterzuleiten.

