Eine Gruppe von führenden europäischen Handelsunternehmen hat einen Standard für die gute landwirtschaftliche Praxis aufgestellt (GAP – Good Agricultural Practice). Ziel dieses privatrechtlichen GLOBALGAP-Standards ist es, alle weltweit existierenden landwirtschaftlichen Standards dieser Art zusammenzuführen, zu harmonisieren und transparent zu gestalten. Berücksichtigt werden dabei Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, den Arbeitsschutz, den Umweltschutz und den Tierschutz.
Der GLOBALGAP-Standard IFA (Integrated Farm Assurance) deckt folgende Bereiche ab:
- Pflanzen: Obst & Gemüse, Drusch- & Hackfrüchte, Blumen & Zierpflanzen, Kaffee, Tee
- Landwirtschaftliche Nutztiere und
- Aquakulturen.
Von landwirtschaftlichen Unternehmen, die ihre Produkte an große Handelsketten vermarkten möchten, wird in vielen Fällen vor Lieferbeginn eine GLOBALGAP-Zertifizierung gefordert.
Da die Umsetzung des GLOBALGAP-Standards die Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit im Unternehmen erhöht, ist die GLOBALGAP-Zertifizierung ebenfalls für Betriebe geeignet, die ein internes Qualitätsmanagement einführen oder verbessern möchten.
Viele Anforderungen, die für eine Zertifizierung nach GLOBALGAP erfüllt werden müssen, werden bereits durch Vorgaben der EG-Öko-Verordnung, Cross Compliance oder Düngeverordnung abgedeckt. Daher ist GLOBALGAP nicht nur unter dem Aspekt der Vermarktung an Handelsunternehmen für ökologisch wirtschaftende Betriebe von Interesse.
Bei der GLOBALGAP-Kontrolle und -Zertifizierung durch ABCERT wird überprüft, ob Ihr landwirtschaftliches Unternehmen die folgenden Anforderungen des GLOBALGAP-Standards erfüllt:
- Rückverfolgbarkeit
Die Rückverfolgbarkeit der erzeugten Produkte muss gewährleistet sein. - Aufzeichnungen
Die Betriebsleiter müssen ihre betrieblichen Tätigkeiten genau dokumentieren: Aufzeichnungen zu Saatgut/Pflanzgut, Pflanzenschutz, Düngung, Lagerung von Betriebsmitteln und Produkten, Hygiene und Fortbildungen. - Vermehrungsmaterial (Saat-, Pflanzgut und Unterlagen)
Die Verwendung von qualitativ hochwertigem Vermehrungsmaterial ist vorgeschrieben. Dessen Einsatz ist über entsprechende Lieferscheine zu dokumentieren. - Standortgeschichte und -bewirtschaftung
Alle durchgeführten betrieblichen Maßnahmen sind in der Schlagkartei aufzuzeichnen. Eine ordnungsgemäße Fruchtfolge ist einzuhalten. - Bodenbewirtschaftung
Es sollen nur solche Bodenbearbeitungsmaßnahmen gewählt werden, mit denen eine Bodenerosion vermieden werden kann. - Düngung
Die GLOBALGAP-Vorgaben zur Düngung sind über die Einhaltung der Düngeverordnung und Cross Compliance abgedeckt. - Bewässerung
Es darf kein Oberflächenwasser zur Beregnung ohne vorherige Wasseranalyse eingesetzt werden. Die Qualität des Bewässerungswassers hat höchste Priorität. - Pflanzenschutz
Der Kontrollbereich Pflanzenschutz stellt ein Kernelement des GLOBALGAP-Systems dar. Unter anderem sind folgende Vorgaben einzuhalten:
zeitnahe Aufzeichnung aller Pflanzenschutzmaßnahmen
Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes
ordnungsgemäße Lagerung von Pflanzenschutzmitteln - Ernte
Die Inhalte der Lebensmittelhygieneverordnung müssen dem Betriebsleiter und den Mitarbeitern bekannt sein. Entsprechende Schulungen sind regelmäßig durchzuführen. - Nacherntebehandlungen
Es dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel im Nacherntebereich eingesetzt werden, alle Anwendungen müssen dokumentiert werden. - Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie soziale Belange
Die Arbeitsbedingungen auf dem Betrieb müssen den gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf Lohn, Arbeitszeit, Sicherheit am Arbeitsplatz und Unterkunft entsprechen. Es müssen entsprechende Schulungsmaßnahmen zur Unfallverhütung durchgeführt werden. Die Unterlagen müssen in allen Sprachen der beschäftigten Mitarbeiter vorliegen. - Abfall- und Umweltmanagement
Es sollte ein Konzept zur umweltgerechten Produktion und zum Abfallmanagement eingeführt werden.
Die kompletten Checklisten und weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage von GLOBALGAP.
Die ABCERT bietet Ihnen eine GLOBALGAP-Zertifizierung Ihres landwirtschaftlichen Betriebes in den Bereichen:
- Obst & Gemüse
- Drusch- & Hackfrüchte und
- Blumen & Zierpflanzen.
Zur Zertifizierung wird unterschieden zwischen:
- Option 1: der Einzelzertifizierung eines Unternehmens und
- Option 2: einer Gruppenzertifizierung, z.B. einer Erzeugergemeinschaft
Bei beiden Optionen wird die Einhaltung des GLOBALGAP-Standards in einer internen und einer externen Kontrolle überprüft, die jeweils einmal jährlich stattfinden:
- Im Rahmen der internen Kontrolle überprüfen Sie selbst mit Hilfe der GLOBALGAP-Checklisten Ihren Betrieb auf Einhaltung der Standards und dokumentieren die durchgeführten Korrekturmaßnahmen, die sich gegebenenfalls aus der internen Kontrolle ergeben haben.
- Bei der externen Kontrolle überwacht die ABCERT die Vollständigkeit und Wirksamkeit Ihres Eigenkontrollsystems. Der Kontrolleur hält die Ergebnisse der Kontrolle in einer weiteren GLOBALGAP Checkliste fest.
Nach Auswertung der Checklisten in der Kontrollstelle erhalten Sie Ihr GLOBALGAP-Zertifikat.
Wenn Sie sich für die GLOBALGAP-Zertifizierung Ihres Unternehmens interessieren, schließen Sie einen Kontrollvertrag mit der ABCERT ab. Alle notwendigen Unterlagen finden Sie hier.
Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, werden Sie mit Ihrer persönlichen Registriernummer bei GLOBALGAP erfasst.
Im Rahmen der internen Kontrolle überprüfen Sie selbst mit Hilfe der GLOBALGAP-Checklisten Ihren Betrieb auf Einhaltung der Standards und dokumentieren die durchgeführten Korrekturmaßnahmen, die sich gegebenenfalls aus der internen Kontrolle ergeben haben.
Zur ersten externen Kontrolle müssen Sie mindestens drei Monate nach dem GLOBALGAP-Standard gewirtschaftet und alle relevanten Maßnahmen ergriffen haben. In der Regel findet die Erstkontrolle während der Ernte der zu zertifizierenden Produkte statt. Bei den folgenden ABCERT-Kontrollen genügt es, wenn mindestens eine Kultur des Anwendungsbereichs auf dem Betrieb (z.B. auf dem Feld, im Lager etc.) vorhanden ist. Bitte beachten Sie, dass eine Zertifizierung nach Beendigung der Ernte der betreffenden Erzeugnisse nicht mehr möglich ist.


