Kontrollbescheinigungen in die Schweiz entfallen ab sofort!

Aufgrund eines Abkommens zwischen der EU und der Schweiz müssen ab sofort für Öko-Erzeugnisse in die Schweiz und aus der Schweiz keine Kontrollbescheinigungen mehr beantragt und vorgelegt werden. Ware mit Hinweisen auf den ökologischen Landbau in und aus der Schweiz benötigen wie im Binnenhandel der EU ein aussagekräftiges Warenbegleitpapier.
Weitere Informationen finden Sie im undefinedBeschluß der EU und
undefineddem Abkommen.

Bio-Suisse fordert weiterhin eine Bestätigung (Bio Suisse Bescheinigung) für in die Schweiz importierte Bio Siusse Produkte, die wir gern für Sie ausstellen. Senden Sie uns dazu die folgenden Unterlagen ausgefüllt zu:

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Änderung der gesetzlichen Vorgaben|zur Herstellung von Wein

Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Herstellung von Wein aus Trauben aus ökologischer Erzeugung

Die Ökolandbaubehörden haben erneut auf die seit dem 1.1.2009 gültigen gesetzlichen Grundlagen bei der Herstellung von Wein aus Trauben aus ökologischer Erzeugung hingewiesen. Wir bitten aus diesem Grund Folgendes dringend zu beachten:

1. Verwendung von Zucker aus ökologischem Anbau zur Anreicherung

Gemäß Verordnung 889/2008 sind zur Herstellung ökologischer Lebensmittel grundsätzlich ökologische Rohstoffe zu verwenden. Dies betrifft bei der Weinbereitung insbesondere Zucker. Zur Anreicherung ist ausschließlich Öko-Zucker zu verwenden.

Hintergrund:
Gemäß den Allgemeinen Grundsätzen des Anhangs VI der VO (EWG) Nr. 2092/91, welche bis zum 31.12.2008 gültig war, war die Weinbereitung komplett von der Anwendung der einschränkenden Vorgaben dieses Anhangs ausgenommen. Diese Ausnahme umfasste auch den Teil C, welcher den Einsatz konventioneller landwirtschaftlicher Zutaten regelte.

Artikel 27 der neuen VO (EG) Nr. 889/2008 nimmt zwar die Weinbereitung auch ausdrücklich aus, allerdings beschränkt sich diese Ausnahme auf die in Anhang VIII aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe bzw. Verarbeitungshilfsstoffe. Der Einsatz von nichtökologischen landwirtschaftlichen Zutaten wird jedoch durch Art. 28 der VO (EG) Nr. 889/2008 geregelt - ohne Ausnahme für die Weinbereitung. Hier heißt es, dass nur die im Anhang IX gelisteten landwirtschaftlichen Zutaten aus konventioneller Erzeugung eingesetzt werden dürfen. Zucker ist hier nicht gelistet, mithin ist auch bei der Weinbereitung im Bedarfsfall nur Zucker in Öko-Qualität zulässig verwendbar. Gleiches gilt für andere landwirtschaftliche Zutaten bei der Weinbereitung.

2. „Wein aus Trauben aus  Umstellung auf den ökologischen Landbau“ -- Verwendung von Weinsäure in Baden und Württemberg möglich

Das BMELV hat eine Eilverordnung in die Wege geleitet für eine Ausnahmeregelung für die Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2009 der bestimmten Anbaugebiete Baden und Württemberg nach den dafür unmittelbar geltenden europäischen Rechtsvorschriften (Anhang XVa der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007, sowie Art. 11, Art. 13 und Anhang I A der Verordnung (EG) Nr. 606/2009).

Das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg (WBI) sowie die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg (LVWO) werden in Kürze zu den speziellen EU-rechtlichen Vorgaben ein entsprechendes Informationsblatt zur Verfügung stellen. Die Säuerung ist ein bei WBI und LVWO meldepflichtiges önologisches Verfahren. Das Formblatt zur Säuerungsmeldung ist ebenfalls bei WBI und LVWO erhältlich.

Für die Kennzeichnung von Umstellungserzeugnissen nach Art. 62 Buchst. c) der VO 889/2008 gilt, dass diese Erzeugnisse nur eine pflanzliche Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten dürfen. Die Verwendung von Weinsäure nach den vorgenannten weinrechtlichen Vorschriften bei Wein aus Trauben aus der Umstellung gilt im Blick auf die vorgenannte Kennzeichnungsregelung nicht als Verwendung einer zweiten pflanzlichen Zutat.

3. Kennzeichnung von Wein

Hier gibt es keine Änderung, die korrekte Formulierung auf Etiketten und Werbematerial lautet wie bisher:
„Wein aus Trauben aus ökologischem Landbau“ bzw. „Wein aus Trauben aus der Umstellung auf ökologischen Landbau“.